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Rechtsanwälte Kotz GbR

Rückerstattung einer am Flughafenschalter erhobenen Check-In-Gebühr

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AG Düsseldorf – Az.: 47 C 129/21 – Urteil vom 14.09.2021

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 220,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.11.2020 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 81,43 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.12.2020 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand
Der Kläger fordert von der Beklagten die Rückerstattung einer am Flughafenschalter erhobenen Check-In-Gebühr.

Der Kläger buchte über die Website der Beklagten, einer Fluggesellschaft, am 11.10.2020 für sich und seine Familie einen Flug von Düsseldorf nach Kos am 12.10.2020 zu einem Gesamtpreis von 1.399,52 EUR. Zusätzlich gebucht wurden als Sonderleistungen zwei Aufgabegepäckstücke, die Leistung Family Plus sowie eine beschleunigte Abfertigung. Aufgrund der aktuell geltenden Einreisebestimmungen der Republik Griechenland musste vor dem Check-In zunächst ein Passagierlokalisierungsformular auf der Internetseite des griechischen Generalsekretariats für Zivilschutz ausgefüllt und die erforderliche Bestätigung abgewartet werden. Nach Erhalt der Bestätigung wollte der Kläger am 12.10.2020 online einchecken, welches ihm jedoch nicht möglich war, weil die Möglichkeit des Online-Check-Ins nach den ABB der Beklagten zwei Stunden vor dem geplanten Abflug endete. Der Kläger ließ den Check-In daher am Flughafenschalter durchführen und musste hierfür nach den ABB und der Gebührentabelle der Beklagten eine Gebühr in Höhe von 220,00 EUR (55,00 EUR pro Person) zahlen.

In den ABB heißt es:

[….]

6.2  Alle Fluggäste müssen online über den Bereich „Meine Buchungen“ [Link] einchecken und eine Bordkarte ausdrucken oder herunterladen. Dies gilt nicht für Flexi Plus Tarife (und Plus Tarife, die nach dem 11. Dezember 2019 erworben wurden) und die einen kostenlosen Check-in am Flughafen beinhalten (für weitere Informationen zur Verwendung mobiler Bordkarten klicken Sie bitte hier),

Der Online-Check-in ist bereits ab 60 Tagen vor jeder planmäßigen Abflugzeit für Kunden/Kundinnen verfügbar, die den Service der Sitzplatzzuweisung nutzen möchten. Fluggäste, die ihren Flug vor dem 28. Januar 2021 gebucht haben, können einen kostenlosen Sitzplatz erhalten, wenn sie zwischen 2 Tagen und 2 Stunden vor jedem Flug online einchecken. Fluggäste, die zum 28. Januar 2021 gebucht haben, […]


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