Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Vollrausch im Straßenverkehr – Welche Strafe droht?

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Vollrausch im StGB und OWiG: ab wann ist man dann schuldunfähig?
In geselliger Runde wird es für erwachsene Menschen gerne einmal feucht fröhlich und je länger der Abend und desto spaßiger die Gesellschaft, umso stärker greift der Mensch zum Glas. Aus einem normalen kann dabei sehr schnell ein sogenannter „Vollrausch“ werden, der in der breiten Bevölkerung für gewöhnlich mit Drogenkonsum verbunden wird. Dies ist jedoch ein Irrtum, denn auch durch den übermäßigen Genuss von Alkohol kann der Mensch in einen Vollrauschzustand versetzt werden. Ein derartiger Zustand sorgt letztlich dafür, dass der Berauschte sich seiner Taten nicht mehr bewusst ist und zumeist auch zu einem späteren Zeitpunkt keinerlei Erinnerungen mehr an die Ereignisse hat. Fakt ist jedenfalls, dass sich ein Mensch im Vollrauschzustand unter gar keinen Umständen hinter das Steuer eines Fahrzeugs setzen sollte. Der Gesetzgeber kennt für eine Vollrauschfahrt sehr harte Strafen, von denen sich die berauschte Person auch durch einen sogenannten „Filmriss“ nicht entziehen kann.

Die gesetzliche Grundlage für die Vollrauschfahrt findet sich in dem § 323a Strafgesetzbuch (StGB) wieder. In diesem Paragrafen werden sowohl die Rahmenumstände als auch die Strafen genauer definiert.
Wie definiert der Gesetzgeber den Vollrausch?
Auf der Grundlage des § 323a Absatz 1 StGB spricht der Gesetzgeber von einem Vollrausch, wenn die betroffene Person durch das eigene vorsätzliche oder auch fahrlässige Verhalten infolge des übermäßigen Genusses von alkoholischen Getränken bzw. anderer Mittel mit Rauschwirkung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet bzw. in einem Vollrauschzustand eine Tat mit rechtswidriger Natur begeht. In diesem Zusammenhang ist auch das Kriterium wichtig, dass die betroffene Person für die Tat letztlich jedoch aufgrund des Vollrauschzustandes und der damit verbundenen Schuldunfähigkeit rechtlich keine Bestrafung erfahren kann. Dementsprechend bestraft der Gesetzgeber letztlich nicht die Tat, welche im Vollrauschzustand begangen wurde, sondern vielmehr die vorsätzliche Herbeiführung des entsprechenden Vollrauschzustandes.

Eine Grundbedingung für das Kriterium der Strafbarkeit ist letztlich der rechtswidrige Charakter der begangenen Tat. Hierbei sind sämtliche Taten, welche in den jeweiligen Strafgesetzen erfasst wurden, als rechtswidrig anzusehen. In der gängigen Praxis ist die Bandbreite der rechtswidrigen Taten enorm hoch. Die Bandbreite geht dabei von einfachen Körperverletzungen (§[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv