Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – fiktive Schadensersatzabrechnung bei Teil-Reparatur

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

LG Celle – Az.: 5 U 131/21 – Urteil vom 01.12.2021

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Hildesheim vom 29. Juni 2021 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 610,39 € festgesetzt.
Gründe
Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall. Bei diesem wurde das Fahrzeug der Klägerin beschädigt. Die Klägerin ließ das Fahrzeug teilreparieren. Hierfür entrichtete sie an die Werkstatt einen Betrag in Höhe von 3.822,95 €. Dass diese (bloße) Teil-Reparatur nicht dazu geführt hat, dass das Fahrzeug der Klägerin in einen verkehrssicheren Zustand versetzt worden ist, macht keine der Parteien geltend. Mit der vorliegenden Klage macht die Klägerin – neben Gutachterkosten sowie einer Auslagenpauschale – die fiktiven Reparaturkosten in Höhe von (netto) 6.737,70 € geltend, die laut einem privat von der Klägerin eingeholten Gutachten im Falle einer (Gesamt-)Reparatur anfallen würden sowie die Mehrwertsteuer in Höhe von 610,39 €, die auf die Rechnung ihrer mit der Teil-Reparatur beauftragten Werkstatt angefallen sind.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes erster Instanz und der darin gestellten Anträge wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil Bezug genommen.

Das Landgericht hat mit dem angefochtenen Urteil der Klage mit Ausnahme der Kostenposition in Höhe von 610,39 € im Wesentlichen stattgegeben. Zu der – im Berufungsverfahren allein streitgegenständlichen – Schadensposition in Höhe von 610,39 € hat das Landgericht ausgeführt, dass es sich insoweit um eine unzulässige Kombination aus fiktiver und konkreter Schadensberechnung handeln würde. Wegen der diesbezüglichen Argumentation im Einzelnen wird Bezug genommen auf die Entscheidungsgründe in dem angefochtenen Urteil.

Dagegen richtet sich die Berufung der Klägerin, mit der sie ihr diesbezügliches Vorbringen aus der ersten Instanz wiederholt und vertieft. Wegen des diesbezüglichen Vorbringens im Einzelnen wird auf die in der Berufungsinstanz eingereichten Sch[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv