Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Maklervertrag dazu führen kann, dass Kunden die Provision vom Immobilien-Makler zurückfordern können. Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Immobilien-Makler und Kunden, da es die Rechte der Kunden stärkt und die Makler dazu zwingt, ihre Verträge genauer zu prüfen. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem Urteil und seinen Auswirkungen auf den Immobilienmarkt beschäftigen und beleuchten, was Kunden und Makler nun beachten müssen, um sich vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen.
BGH-Urteil bestätigt: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Maklervertrag kann teuer werden
(Symbolfoto: Chris Redan/Shutterstock.com)
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Maklervertrag kann für Immobilienkäufer teure Konsequenzen haben. Das wurde nun auch in einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bestätigt. Im Falle einer Tochtergesellschaft der bayerischen Sparkassen bezeichneten die obersten Richter die Widerrufsbelehrung als „widersprüchlich“ und „unklar“.
Das bedeutet, dass Kunden die Beauftragung des Immobilienmaklers länger als 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen und ihre Provision zurückfordern können – selbst wenn sie die vermittelte Immobilie bereits gekauft haben. Betroffene sollten daher unbedingt ihre Widerrufsbelehrung prüfen, um mögliche Ansprüche geltend zu machen. Das Urteil des BGH könnte auch außerhalb Bayerns Folgen haben und dazu führen, dass weitere Maklerverträge auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Immobilienkäufer sollten daher gut informiert sein und ihre Rechte kennen, um im Zweifelsfall ihr Geld zurückzufordern.
Verlängerung der Widerrufsfrist durch mehrfache Adressaten
Die Zusammenarbeit von Sparkassen mit spezialisierten Tochtergesellschaften bei der Vermittlung von Immobilien ist ein bewährtes Modell in Deutschland. In Bayern ist die Sparkassen-Immobilien-Vermittlungs-GmbH, kurz Sparkassen-Immo, für diesen Bereich zuständig. Allerdings hat das Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Sparkassen-Immo für Aufregung gesorgt und wirft Fragen auf. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Töchter, teilweise übernimmt auch die LBS die[…]