OLG Düsseldorf – Az.: I-3 Wx 134/21 – Beschluss vom 10.12.2021
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (Registergericht) vom 23. März 2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 1.
Geschäftswert: 5.000,- €
Gründe
I.
Am 12. Dezember 2020 fand die Mitgliederversammlung des betroffenen Vereins statt. Zu den Tagesordnungspunkten gehörte unter anderem die Änderung von § 2 Abs. 4 der Satzung, der in der gegenwärtig im Vereinsregister eingetragenen Fassung wie folgt lautet:
„Der Verein verhält sich weltanschaulich, politisch, rassisch und religiös neutral und steht in allen Belangen auf demokratischer Grundlage. Er bekennt sich zu den Grundsätzen der Menschenrechte. Er tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen, insbesondere aufgrund der Nationalität, Ethnischer Zugehörigkeit, Religion, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung, aktiv entgegen. Er darf seine Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Der Verein setzt sich für den Schutz der Umwelt ein, auch in Verantwortung für künftige Generationen.“
Zwei Mitglieder des betroffenen Vereins hatten folgende Neufassung beantragt (im folgenden: Antrag K./G.):
„Der Verein steht in allen Belangen auf demokratischer Grundlage und bekennt sich zu den Grundsätzen der Menschenrechte. Er tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen, insbesondere aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Alter, Sexueller Identität und/oder Behinderung, aktiv entgegen. Er darf seine Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Der Verein setzt sich für den Schutz der Umwelt ein, auch in Verantwortung für künftige Generationen.“
Der mit einer Begründung versehene Änderungsantrag wurde allen Vereinsmitgliedern als Anlage der Einladung zur Mitgliederversammlung übermittelt.
Mit Schreiben vom 17. November 2020 beantragte der Beteiligte zu 2 beim betroffenen Verein § 2 Abs. 4 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Der Verein verhält sich weltanschaulich, politisch, rassisch und religiös neutral und steht in allen Belangen auf demokratischer Grundlage. Er bekennt sich zu den G[…]