Ungeklärter Todesfall – Wenn die Versicherung die Zahlung verzögert oder verweigert
Der Gedanke an den eigenen Tod wird von vielen Menschen nur zu gern verdrängt. Letztlich setzt sich niemand so richtig gern mit dieser Thematik auseinander, da der Tod so endgültig erscheint und das Leben ja bekanntermaßen mit dem Tod endet. Dennoch ist es überaus wichtig, sich der eigenen Sterblichkeit bewusst zu sein. Diejenigen Personen, die über den eigenen Tod hinaus geliebte Menschen finanziell abgesichert wissen möchten, sollten sich dementsprechend auch Gedanken über den eigenen Tod machen und finanziell vorsorgen. Mit einer Risikolebensversicherung ist eine gute Möglichkeit vorhanden, die geliebten Angehörigen abzusichern. Es gibt jedoch gewisse Rahmenbedingungen, die im Zusammenhang mit der Risikolebensversicherung erfüllt sein müssen. Überdies muss auch das Risiko bewusst sein, dass die Risikolebensversicherung nicht zahlt. Dies kann zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten bei den Hinterbliebenen führen, da mit dem eigenen Tod auch wirtschaftliche Belastungen für die Angehörigen verbunden sind.
In welchen Fällen ergibt eine Risikolebensversicherung überhaupt Sinn?
(Symbolfoto: Stock Rocket/Shutterstock.com)
Bei der Risikolebensversicherung handelt es sich um eine sogenannte Individualversicherung. Diese Art der Versicherung ist in der gängigen Praxis ganz besonders für Hauptversorger von Familien oder auch Bauherren wichtig, da die finanzielle Verantwortung der einzelnen Person in diesen Fällen als besonders hoch eingeschätzt werden muss. Durch eine Risikolebensversicherung kann das finanzielle Risiko dahingehend abgemildert werden, als dass der Versicherungsgeber im Sterbefall des Versicherungsnehmers die entsprechend vertraglich vereinbarte Versicherungssumme an die begünstigte Person auszahlt. Eine Risikolebensversicherung bringt für gewöhnlich den Vorteil mit sich, dass die Versicherungsprämien bzw. zu entrichtenden Versicherungsbeiträge der versicherten Person überaus gering sind und dass trotz dieses Umstandes eine vernünftige Todesfallsumme vereinbart werden kann.
Bei der Risikolebensversicherung handelt es sich um eine reine Todesfall-Police. Dies bedeutet, dass keine Zahlung eines Rückkaufwert[…]