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Parkplatzunfall – Kollision eines zurücksetzenden Pkw mit dahinterstehenden Pkw

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AG Buxtehude – Az.: 31 C 44/21 – Urteil vom 07.05.2021

1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.124,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17. Juni 2020 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche weiteren Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 30. April 2020, A. in … H., mit einer Haftungsquote von 100 % zu ersetzen.

3. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 201,71 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10. März 2021 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung durch den Kläger abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

6. Der Streitwert wird auf 1.336,12 € festgesetzt.
Tatbestand
(Symbolfoto: Skoles/Shutterstock.com)

Die Parteien streiten um 100 % Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 30. April 2020 in H..

Der Kläger war Eigentümer des von ihm gesteuerten Pkw … mit dem amtlichen Kennzeichen ….

Die Beklagte zu 1. war Fahrerin des Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen …, der bei der Beklagten zu 2. haftpflichtversichert ist.

Vor dem Unfall befuhr die Beklagte zu 1. mit ihrem Pkw den Parkplatz der S. in H. in Richtung Straße, auf die sie auffahren wollte. Hinter ihr befand sich der Kläger mit seinem Pkw, der ebenfalls den Parkplatz verlassen wollte. Die Beklagte zu 1. stoppte hinter der Ausfahrt des Parkplatzes. Auch der Kläger hielt sein Fahrzeug an. Es kam sodann zu einer Berührung der beiden Fahrzeuge, deren Ursache und Hergang zwischen den Parteien streitig ist.

Am klägerischen Pkw entstand ein Sachschaden in Höhe von 1.099,06 €. Zuzüglich einer allgemeinen Unkostenpauschale in Höhe von 30,00 € macht der Kläger gegenüber den Beklagten einen Schadensersatzbetrag in[…]


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