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Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Überführungskosten für repariertes Fahrzeug

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AG München – Az.: 331 C 13769/20 – Urteil vom 30.07.2021

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 689,68 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 08.09.2020 zu zahlen.

2. Die Beklagte wir verurteilt, den Kläger von einer Forderung seiner Prozessbevollmächtigten über 934,03 € für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten freizustellen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 1.476,15 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten vorliegend über Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall vom … in der Gießener Straße in Wilnsdorf.

Beteiligt war das Kraftfahrzeug der Klägers mit dem amtlichen Kennzeichen … (im Folgenden „Klägerfahrzeug“), sowie das Kraftfahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen … welches bei der Beklagten zum Unfallzeitpunkt haftpflichtversichert war (im Folgenden „Beklagtenfahrzeug“).

Am … parkte der Kläger mit seinem Pkw auf einem Parkplatz in … Der Fahrer des Beklagtenfahrzeugs kollidierte beim Rangieren mit dem klägerischen Pkw und verursachte Schäden am Klägerfahrzeug. Dieser Sachverhalt und die Haftung dem Grunde nach stehen nicht in Streit.

Der Kläger hat ein Schadensgutachten beauftragt und dem vor Ort ansässigen Autohaus … einen Reparaturauftrag erteilt, weil das Fahrzeug unfallbedingt nicht mehr verkehrssicher war. Nach Fertigstellung der Reparatur ist das Fahrzeug des Klägers am 18.01.2020 zum Wohnsitz des Klägers, nach … in der Schweiz, überführt worden. Für die Überführung sind dem Kläger von der Werkstatt 789,68 € berechnet worden. Die Beklagte hat hierauf lediglich einen Pauschalbetrag von 100 € bezahlt.

Die Differenz in Höhe von 689,68 € sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten macht der Kläger nunmehr geltend.

Der Kläger ist der Ansicht, dass die Regulierungspraxis der Beklagten rechtswidrig ist. Ereignet sich ein Unfall fernab des Wohnsitzes eines Geschädigten und wird das Fahrzeug in einer Werkstatt am Unfallort repariert, könne der Geschädigte das Fahrzeug danach in seinen Heimatort transportieren lassen. Diese Kosten seien erforderlich im Sinne des Schadensersatzrechts.

Der Kläger bean[…]


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