Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Schadensersatzpflicht – § 823 BGB

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Pflicht zur Leistung eines Schadensersatzes laut § 823 Bürgerliches Gesetzbuch
Der Anspruch auf Schadensersatz ist in Deutschland ein enorm wichtiges Recht, welches sich aus einem schuldhaften Verhalten einer anderen Person heraus ergeben kann. Damit ein derartiger Anspruch jedoch entstehen kann ist es zunächst zwingend erforderlich, dass dem Anspruchsinhaber zunächst ein Schaden entstanden ist. Dieser Schaden kann durchaus in unterschiedlichen Formen auftreten und auch durchaus unterschiedliche Ursachen haben. Fakt ist jedoch, dass der Schädiger unter gewissen Umständen gem. § 823 BGB eine Schadensersatzpflicht hat und den Ausgangszustand bei einem materiellen Schaden oder eine Ausgleichszahlung im Fall eines immateriellen Schadens leisten muss.

[toc]

Benötigen Sie Hilfe bei der Durchsetzung eines Schmerzensgeld- oder Schadensersatzanspruches? Gerne prüfen wir Ihre Ansprüche und setzten diese konsequent für Sie durch. Fordern Sie hier eine Ersteinschätzung unserer Experten an.

§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html
Schadensersatz und Schmerzensgeld, die Unterschiede
Schadensersatzpflicht gemäß Paragraph 823 BGB – Was sagt es aus? (Symbolfoto: wsf-s/Shutterstock.com)

Im Zusammenhang mit der Schadensersatzthematik wird auch sehr häufig das Schmerzensgeld erwähnt bzw. kommt es zu Verwechslung zwisch[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv