Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Auskunftsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils

Ganzen Artikel lesen auf: Familienrechtsiegen.de

OLG Bamberg – Az.: 2 UF 29/22 – Beschluss vom 14.03.2022

1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – … vom 17.12.2021, Az. …, wird zurückgewiesen.

2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,00 € festgesetzt.

4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Zurückweisung eines Antrags auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse der Kinder des Antragsstellers.

1. Antragsteller und Antragsgegnerin sind die Eltern der betroffenen Kinder A, geb. am …2004, und B, geb. am ….2007, sowie der inzwischen volljährigen Tochter C, geb. am … Die Beteiligten leben seit 2016 getrennt und sind rechtskräftig geschieden.

Die elterliche Sorge für die drei gemeinsamen Kinder wurde der Antragsgegnerin jeweils mit Zustimmung des jetzigen Antragstellers übertragen. Hinsichtlich der jetzt noch minderjährigen Kinder geschah dies mit Beschluss vom 12.10.2017 im Verfahren … des Amtsgerichts …, mit welchem in Abänderung eines früheren Beschlusses vom 31.03.2017 (Az. … des Amtsgerichts …) die elterliche Sorge insgesamt auf die Antragsgegnerin übertragen wurde.

Der Antragsteller hatte seine Tochter C im Zeitraum 2010 bis Februar 2014 mehrfach sexuell missbraucht. Er wurde im beigezogenen Verfahren … des Amtsgerichts … mit Urteil vom ….2018, rechtskräftig seit …2018, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf tatmehrheitlichen Fällen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und in einem Fall in Tateinheit mit Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften, in Tatmehrheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern wiederum in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in Tatmehrheit mit Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Eine der kinderpornographischen Bilddateien, die der Verurteilung des Antragstellers zugrunde lagen, zeigte das Kind C im Alter von ca. vier bis fünf Jahren.

Die Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verbüßte der Antragsteller unter Anrechnung der ab …2018 vollzogenen Untersuchungshaft bis zum …12.2021 voll und steht nun für fünf Jahre unter Führungsaufsicht. Ihm wurde durch die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts … u. a. die strafbewehrte Weisung erteilt, zu sei[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv