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Nachehelicher Unterhalt – Jetzt Ansprüche prüfen

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Nachehelicher Unterhaltsanspruch: Voraussetzungen, Anspruch und Höhe
In Deutschland wird statistisch betrachtet mittlerweile jede dritte Ehe auch wieder geschieden, sodass beide Partner der Ehe nach der Scheidung eigenständig wieder ihren individuellen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten müssen. Es kann durchaus vorkommen, dass einer der beiden Ex-Ehepartner einen gesetzlichen Anspruch auf den sogenannten nachehelichen Unterhalt hat. Dies muss jedoch zunächst genau geprüft werden.

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Der Nacheheunterhalt wird erst zu dem Zeitpunkt gezahlt, ab dem die Scheidung als rechtskräftig angesehen werden kann. Ein Anspruch ist jedoch nicht automatisch für jede Person vorgesehen, es gelten durchaus sehr strenge Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch. Ein Beispiel für derartige Ansprüche ist die Betreuung von einem gemeinsamen Kind. Um zu prüfen, ob Ansrpüche auf entsprechende Zahlung bestehen, muss zunächst das Gesamtjahreseinkommen (Ehegatte und Ehefrau) genau errechnet werden. Aus diesem Wert heraus kann dann das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen von beiden Partnern ermittelt werden. Die Differenz dieses Betrages wird, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, als Anspruch gewertet.

Nachehelicher Unterhaltsanspruch der Ehegatten nach der Scheidung (Symbolfoto: nepool/Shutterstock.com)

Der reine rechtliche Charakter von einem Nacheheunterhalt (NU) ist die Unterhaltszahlung. Der Gesetzgeber hat den Unterhalt ins Leben gerufen, um sicherzustellen, dass beide Expartner nach der Scheidung auch ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Es kann jedoch durchaus vorkommen, dass ein Mann oder eine Frau zu dem Zeitpunkt der Ehe aufgrund der individuellen ehelichen Voraussetzungen nur ein sehr geringes Einkommen erzielen konnte. In der gängigen Praxis handelt es[…]


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