Schicksalhafter Verkehrsunfall: Schmerzensgeld und Schadenersatz im Fokus
Einen herzzerreißenden Rechtsstreit wirft der Fall eines schicksalhaften Verkehrsunfalls auf, bei dem eine ältere Dame, auf Gehhilfen angewiesen, von einem Pkw erfasst wurde. Der Zwischenfall ereignete sich in der Abenddämmerung im November 2015, als die Frau, Jahrgang 1934, versuchte, die Ossietzkystraße in Meißen zu überqueren. Der Pkw, ein Nissan Qashqai, war bei der Beklagten haftpflichtversichert. Die Verletzungen, die die Dame dabei erlitt, waren so schwer, dass sie einen knappen Monat im Krankenhaus verbringen musste, einschließlich einer Zeit auf der Intensivstation. Eine anschließende Reha-Behandlung dauerte bis Februar 2016.
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Der Unfallhergang: Licht und Schatten
Die Umstände des Vorfalls weisen eine Reihe von komplexen Faktoren auf. Die Ausleuchtung der Straße war laut Beklagter schlecht, was zu einer beeinträchtigten Sichtführung führte. Hinzu kam die dunkle Kleidung der Klägerin, welche die Sichtbarkeit weiter einschränkte. Dennoch, trotz des eingeschalteten Abblendlichts des Fahrzeugs und einer starken Bremsung, konnte der Fahrer den Zusammenstoß nicht verhindern.
Schutzbedürftige Personen im Straßenverkehr
Die Klägerin betonte ihre offensichtliche Schutzbedürftigkeit aufgrund ihrer Gehhilfen. Ihrer Ansicht nach ist die äußerliche Erkennbarkeit, dass jemand einer geschützten Gruppe angehört, entscheidend, besonders wenn ansonsten keine anderen Personen zu erwarten sind. Ein älterer Mensch muss nicht zusätzlich hilfsbedürftig sein. In komplexen Verkehrssituationen, in denen er möglicherweise die Übersicht verliert, ist von anderen Verkehrsteilnehmern äußerste Sorgfalt gefordert, um eine Gefährdung zu vermeiden.
Anträge und Forderungen: Gerechtigkeit für die Leidtragende?
Die Klägerin stellte zwei Hauptforderungen. Sie verlangte ein angemessenes Schmerzensgeld von mindestens 70.000 € sowie die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2085,95 €. Die dauerhaften Folgen des Unfalls und ihre daraus resultierende erhebliche Beeinträchtigung im Alltag untermauerten ihre Forderungen. Die Beklagte hingegen beantragte, die Klage abzuweisen.
Das endgültige Urteil: Ein geteiltes Echo
Das Landgericht Dresden erklärte die Schmerzensgeldklage dem Grunde nach für gerechtfertigt, wobei es eine Ha[…]