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Mündlicher Mietvertrag – Welche Ansprüche haben Vermieter und Mieter?

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Ist ein mündlicher Mietvertrag gültig? Und welche Rechte und Pflichten ergeben sich dabei?
Nahezu jeder Vereinbarung zwischen zwei erwachsenen Menschen geht auf einen Vertrag zugrunde. In vielen Bereichen ist ein Vertrag sogar zwingend erforderlich. Dies ist zumeist der Fall, wenn Geld für eine bestimmte Leistung gezahlt wird und dementsprechend durch den Vertrag die Rechte sowie Pflichten der beiden Parteien festgelegt werden sollen. Der entsprechende Vertrag kann auf die unterschiedlichsten Arten zustande kommen und auch der mündliche Vertrag ist keine Seltenheit. In einigen Bereichen wie beispielsweise dem Mietwesen kann ein mündlicher Vertrag jedoch in der gängigen Praxis Probleme mit sich bringen. Die Frage, welche Ansprüche sowohl Vermieter als auch Mieter auf der Grundlage eines mündlichen Mietvertrages haben, ist durchaus wichtig.

Der mündliche Mietvertrag entsteht dann, wenn das mündlich artikulierte Angebot einer Vertragspartei von der jeweils anderen Vertragspartei so in dieser Form angenommen wird. Der mündlich artikulierte Mietvertrag muss dabei jedoch die gleichen Rahmeninhalte aufweisen wie ein Mietvertrag in schriftlicher Form.
Die wesentlichen Bestandteile eines Mietvertrages

die jeweiligen Vertragsparteien
der Gegenstand des Mietverhältnisses
der Startzeitpunkt des Mietverhältnisses
die geplante Dauer des Mietverhältnisses
die Höhe des Mietzinses

Die rechtliche Grundlage für Mietverträge
Ist ein per Handschlag bzw. mündlich geschlossener Mietvertrag überhaupt gültig? Wenn ja, welche Rechte und Pflichten lassen sich dadurch ableiten? Wie sieht es zum Beispiel mit der Kündigung aus? (Symbolfoto: Pormezz/Shutterstock.com)

Unabhängig davon, ob ein Mietvertrag in schriftlicher oder in mündlicher Form abgeschlossen wird, gilt der § 549 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) als gesetzliche Grundlage für das Mietvertragsverhältnis. In dem Paragrafen 549 BGB finden sich sowohl die Pflichten als auch die Rechte der Mietvertragsparteien wieder. Entscheidend darüber, ob der Mietvertrag in rechtlich gültiger Form zustande gekommen ist, gilt die Klarheit der Vertragsparteien im Hinbli[…]


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