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Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe – Hilfe bei geringem Einkommen

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Kein Geld für ein Anwalt? Finanzielle Unterstützung für Rechtsuchende
In Deutschland ist grundsätzlich jeder Mensch vor dem Gesetz gleich. Dieses Gleichheitsgebot gilt unabhängig von der finanziellen Situation, in welcher sich ein Mensch befindet. Bedauerlicherweise hat sich im Meinungsbild von vielen Menschen jedoch der Gedankengang festgesetzt, dass sich ein Mensch das Recht auf sein Recht auch erst einmal leisten muss. Dieser Gedankengang ist jedoch schlichtweg falsch, denn es gibt in Deutschland sowohl die Beratungshilfe als auch Prozesskostenhilfe nebst der Verfahrenshilfe. Diese Hilfsarten sind allgemeinhin auch als „Armenrecht“ bekannt, was jedoch so in dieser Form nicht gänzlich korrekt ist.

Ein Mensch muss nicht zwingend „arm“ sein, um die zur Verfügung stehenden Hilfen in Anspruch nehmen zu können. Personen mit wenig Geld und wenig bzw. kein Vermögen können Prozesskostenhilfe oder einen Beratungsschein beantragen. Es darf jedoch auch nicht verschwiegen werden, dass der Anspruch auf die jeweilige Hilfe an bestimmte Kriterien geknüpft ist. Überdies gibt es auch einen Unterschied zwischen der Beratungshilfe sowie der Prozesskostenhilfe und der Verfahrenshilfe.

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Die Gewährung der Beratungshilfe als Unterstützung
Damit auch Menschen mit geringem Einkommen sich einen Anwalt leisten können nicht von rechtlicher Hilfe ausgeschlossen sind, können diese finanzielle Unterstützung in Form von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen (Symbolfoto: PongWatchara/Shutterstock.com)

Diejenigen Menschen, die über gar kein oder nur ein sehr geringes Einkommen verfügen und sich deshalb selbst keinen eigenen Rechtsanwalt leisten können, müssen trotz dieses Umstandes natürlich nicht auf die rechtsanwaltliche Hilfe verzichten. Es gibt die Beratungshilfe, die die Inanspruchnahme der rechtsanwaltlichen Hilfe beansprucht werden kann. Die Beratungshilfe ist eine sogenannte Antragshilfe. Dies bede[…]


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