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Dashcam-Aufnahmen als Grundlage für Straf- und Bußgeldverfahren?

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OLG Celle – Az.: 3 Ss (OWi) 163/17 – Beschluss vom 04.10.2017

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 10. April 2017 wird als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO, § 79 Abs. 3 OWiG) mit der Maßgabe, dass der Betroffene einer vorsätzlichen unbefugten Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, schuldig ist.

Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
Gründe
I.

1.) Das Amtsgericht Hannover hat den Betroffenen durch Urteil vom 10. April 2017 wegen fahrlässiger unbefugter Erhebung und Verarbeitung nicht allgemein zugänglicher personenbezogener Daten zu einer Geldbuße von 250 € sowie zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt. Nachdem das Amtsgericht im Rahmen der Hauptverhandlung nach durchgeführter Beweisaufnahme von der Verfolgung fünf gleich gelagerter Tatvorwürfe abgesehen und das Verfahren insoweit gemäß § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt hat, hat dieses lediglich noch einen Tatvorwurf zum Gegenstand. Zu diesem hat das Amtsgericht u.a. folgende Feststellungen getroffen:

Im Jahre 2004 hat der Betroffene damit begonnen, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zu dokumentieren und zur Anzeige zu bringen. Bis zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung tat er dies in etwa 56.000 Fällen. Anlass hierfür war ursprünglich ein Gespräch mit dem Leiter der für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständigen örtlichen Bußgeldbehörde. Dieser soll den Betroffenen zur Anzeigenerstattung ermuntert haben, nachdem der Betroffene jenem gegenüber seine Verwunderung darüber zum Ausdruck gebracht hatte, dass Verkehrsverstöße nicht konsequent geahndet würden. Als Beweismittel hat der Betroffene Fotografien oder Videoaufzeichnungen von den von ihm wahrgenommenen mutmaßlichen Verkehrsverstößen gefertigt und sich ergänzend als Zeuge zur Verfügung gestellt. Anfang des Jahres 2014 stattete der Betroffene sein Fahrzeug mit einer sogenannten „Onboard-Kamera“ bzw. „Dash-Cam“ aus, Mitte 2014 installierte er in seinem Wagen ein modifiziertes System mit zwei Kameras – eine vorne und eine hinten. Diese Kameras waren sowohl fernbedienbar als auch in der Lage, mittels eingebauter Infrarotsensoren Aufnahmen selbst in der Dunkelheit zu fertigen. Die Anlage ermöglichte zudem sowohl die Aufnahme von Einzelbildern als auch von Videos und war mit einem sogenannten Global Positioning System (GPS) ausgestattet, mit welchem satellitenbasiert u.a. die gefahrene Geschwindigkei[…]


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