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Urlaub und Arbeitsrecht: Ein Überblick über das Urlaubsrecht

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Bundesurlaubsgesetz: Urlaubsanspruch, Mindesturlaub und mehr
In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer, der sich in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis mit seinem Arbeitgeber befindet, auch einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub. Dies ist sicherlich auch jedem Arbeitnehmer bekannt, auch wenn die wenigsten Arbeitnehmer sich wirklich mit den Gegebenheiten und den rechtlichen Rahmenumständen des Urlaubsrechts auseinandersetzen. Die meisten Arbeitnehmer wissen lediglich, dass sie auf der Grundlage ihres Arbeitsvertrages oder auch des Tarifvertrages einen Anspruch auf den Erholungsurlaub haben. Wie es jedoch mit der Höhe des Urlaubsanspruchs aussieht oder was genau das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) besagt, ist hingegen den wenigsten Arbeitnehmern bekannt.
Was regelt das Bundesurlaubsgesetz?
Bundesurlaubsgesetz: Was jeder Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen muss (Symbolfoto: Von UM Official/Shutterstock.com)

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf bezahlten Urlaub. Danach hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Minimum an Urlaub im Jahr. Das Bundesurlaubsgesetz gilt für Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und sogenannte „arbeitnehmerähnliche Personen“ gleichermaßen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine finanzielle Sicherheit für die arbeitsfreie Zeit des Arbeitnehmers zu leisten. Dies ist bereits durch das Bundesurlaubsgesetz abgedeckt, das am 8. Januar 1963 verabschiedet wurde. Es bedeutet, dass der Arbeitgeber den Lohn des Arbeitnehmers, das so genannte Urlaubsgeld, während des Urlaubs weiterzahlen muss.

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Arbeitnehmern mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr zu gewähren, aber die Gesetzgebung legt keine Obergrenze fest. In vielen deutschen Unternehmen sind 30 Tage üblich. Die derzeitige Vorschrift für Arbeitgeber lautet, dass mindestens 24 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr gewährt werden muss. Dies entspricht nach geltendem Recht vier Wochen pro Jahr. 24 Tage beziehen sich dabei  auf eine 6 Tage Arbeitswoche. Bei 5 Tage-Wochen beläuft sich der gesetzliche Urlaubsanspruch dann bei 20 Tagen. Weitere Regelungen und Sonderregelungen finden Sie weiter unten.
In welcher Höhe fällt der Urlaubsanspruch a[…]


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