LG Essen – Az.: 2 O 215/17 – Urteil vom 13.03.2018
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2000 Euro zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 65 % und der Beklagte zu 35 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vor der Vollstreckung leistet.
Tatbestand
Der Kläger begehrt Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Vorfall, welcher sich am …2014 gegen 11:00 Uhr morgens vor dem Haus T in D zugetragen hat.
Die Parteien waren zu dem Zeitpunkt Nachbarn und hatten bereits diverse verbale Auseinandersetzungen gehabt. Der Beklagte kam gerade vom Joggen nach Hause, als ihm der Kläger vor seinem Haus entgegen ging. Auch an diesem Tag kam es zum Streit, in dessen Verlauf der Beklagte dem Kläger einen Schlag versetzte, aufgrund dessen der Kläger zu Boden ging und gegen die Bordsteinkante prallte.
Die genauen Umstände, wie es zu dem Schlag des Beklagten kam, sind zwischen den Parteien streitig.
Der Kläger erlitt durch den Schlag eine Riss-Quetsch-Wunde des Nasenrückens, eine Nasenbeinfraktur sowie eine Fraktur der neunten Rippe links. Er wurde stationär vom 30.03. bis 03.04.2014 behandelt. Es gab während dieses stationären Aufenthalts zwei HNO-Untersuchungen, bei denen keine Halsverletzungen festgestellt worden waren. Auch bei der CT-Untersuchung wurde dahingehend nichts festgestellt. Am 02.04. fand außerdem eine neurologische Untersuchung statt.
Der Kläger war bereits vor dem Vorfall mindestens seit dem Jahr 2010 aufgrund zahlreicher Krankheitserscheinungen in ambulanter Behandlung, insbesondere auch wegen Lungenerkrankungen und psychischen Problemen. Er nahm immer wieder Psychopharmaka, Beruhigungsmedikamente und blutdrucksenkende Medikamente sowie schmerzlindernde Medikamente wie Ibuprofen. Er war seit dem Jahr 2001 bereits berufsunfähig.
Der Kläger behauptet, er habe von dem streitgegenständlichen Vorfall schwerste Verletzungen davonge[…]