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Wartung Heizungsanlage – Schadensersatz bei fehlerhafter Wartung

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LG Karlsruhe – Az.: 6 O 25/18 – Urteil vom 27.08.2019

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.659,47 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 20.02.2018 zu zahlen.

2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger unter Berücksichtigung eines Vorteilausgleichs „neu für alt“ in Höhe von 34 % sämtliche weiteren Kosten zu erstatten, die sich aus dem Austausch des rechten Solarkollektors am Haus des Klägers, I.K. in N. ergeben.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 66 % und die Beklagte 34 % zu tragen.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Tatbestand
Der Kläger begehrt Ersatz von Schäden an Solarkollektoren durch Wartungsarbeiten der Beklagten.

Der Kläger hat die Beklagte in seinem Gebäude I.K. in N. mit Wartungsarbeiten der von ihr im Jahr 2008 neu erstellten Heizungsanlage, deren Solaranlage integraler Bestandteil ist, beauftragt. Diese Wartungsarbeiten wurden am 04.06.2013 und am 18.05.2015 durchgeführt und umfassten ua das Nachfüllen von Solarflüssigkeit für zwei Solarkollektoren. Im Jahr 2016/2017 traten an den Solarkollektoren Undichtigkeiten auf, deren Ursache zwischen den Parteien im Streit steht.

Mit Schriftsatz vom 20.09.2017 wurde die Beklagte mit Frist bis zum 04.10.2017 aufgefordert, die durch eine mangelhafte Wartung wegen fehlenden Frostschutzmittels verursachten Schäden an den Kollektoren zu beseitigen, damit die volle Funktionstüchtigkeit während der Heizperiode wiederhergestellt werde.

Im Zuge der Überprüfung der Solarkollektoren durch den Kundendienst der Herstellerfirma S. wurden am linken Kollektor Dichtungsmaßnahmen ausgeführt. Die hierfür in Höhe von 473,08 € entstandenen Kosten trug die Beklagte, mit denen sie im Prozess gegen Forderungen des Klägers aufrechnet.

Der Kläger trägt vor, durch fehlerhafte Wartu[…]


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