OLG Düsseldorf – Az.: I-3 Wx 207/17 – Beschluss vom 23.03.2018
Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung über den Eintragungsantrag vom 03. August 2017 unter Berücksichtigung der Gründe dieses Beschlusses an das Grundbuchamt zurückverwiesen.
Gründe
I.
Die Beteiligten wurden am 11. Juli 2011 als Eigentümer zu je ½ Anteil des im Grundbuch von A Blatt …1 und Blatt …2 jeweils unter den laufenden Nummern 1 bis 10 aufgeführten Grundbesitzes eingetragen. Der Grundbesitz liegt in einem Gebiet, in welchem im Zuge eines größeren Bauvorhabens insgesamt 30 Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser mit gemeinschaftlichen Wegen, Heiz- und anderen Gemeinschaftsanlagen errichtet wurden. Bei dem Grundbesitz der Beteiligten handelt es sich um zwei Eigentumswohnungen in einem als Zweifamilienhaus errichteten Gebäude; zu jeder Wohnung gehört jeweils das Miteigentum an den verschiedenen Grundstücken, auf denen sich die gemeinschaftlichen Wege und Anlagen befinden.
Unter dem 28. April 2017 schlossen die Beteiligten eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung mit Übertragung des Grundbesitzes auf den Beteiligten zu 2 als Alleineigentümer. In dem notariellen Vertrag heißt es unter anderem:
„B.
Übertragungsvertrag
I.
Grundbuchangaben, Übertragung
1. Die Beteiligten sind zu je ein Halb Anteil Miteigentümer der in den Wohnungsgrundbüchern des Amtsgerichts Stadt 1 von A Blatt …1 und Blatt …2 wie folgt verzeichneten Grundbesitzes:
a) Blatt …1:
BV lfd. Nr. 1
Miteigentumsanteil von 725/1.000 stel an dem Grundstück, Gemarkung A Flur …, Flurstück …, Freifläche, X2, gross 3,78 Ar, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoß und im Galeriegeschoß, im Aufteilungsplan mit Nr. 1 bezeichnet.
2/zu 1
1/60 Miteigentumsanteil an dem Flurstück …, Freifläche, X3, gross 3,51 Ar,
3/zu 1
1/60 Miteigentumsanteil an dem Flurstück …, Weg, X, gross 1,77 Ar,
4/zu 1
1/60 Miteigentumsanteil an dem Flurstück …, Freifläche, X3, gross 6,59 Ar,
5/zu 1
1/60 Miteigentumsanteil an dem Flurstück …, Weg, X, gross 5,07 Ar,
6/zu 1
1/60 Miteigentumsanteil an dem Flurstück …, Weg, X, gross, 0,13 Ar,
7/zu 1
1/60 Miteigentumsanteil an dem Flurstück …, Weg, X, gross 0,83 Ar,
8/zu 1
1/60 Miteigentumsanteil an dem Flurstück …, Weg, X, gross 0,97 Ar,
9/zu 1
1/60 Miteigentumsanteil an dem Flurstück …, Weg, X, gross 1,59 Ar,
10/zu 1
1/60 Miteigentumsanteil an[…]