Nebentätigkeit von Arbeitnehmern: Was Arbeitgeber verbieten dürfen
In Deutschland ist die Teuerungsrate in den letzten Jahren massiv angestiegen, sodass Arbeitnehmer zum Umdenken gezwungen worden sind. Es ist heutzutage nur noch schwerlich möglich, mit lediglich einem einzigen Gehalt über die sprichwörtlichen Runden zu kommen. Nicht zuletzt aus diesem Grund gehen zahlreiche Arbeitnehmer auch einer Nebentätigkeit nach, was dem Arbeitgeber des Hauptarbeitsplatzes nicht immer gefällt.
Die Nebentätigkeit des Arbeitnehmers führt, sofern sie denn dem Arbeitgeber bekannt ist, nicht selten zu Diskussionen oder gar zu Streitigkeiten zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Für den Arbeitnehmer stellt sich dann zumeist auch die Frage, wann Arbeitgeber überhaupt die Nebentätigkeit verbieten dürfen oder unter welchen Umständen die Nebentätigkeit des Arbeitnehmers akzeptiert werden muss.
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Was genau wird eigentlich unter einer Nebentätigkeit verstanden?
(Symbolfoto: Von MicroOne/Shutterstock.com)
Der Gesetzgeber definiert sämtliche Tätigkeiten, bei denen ein Arbeitnehmer seine Arbeitskraft einsetzt und damit ein Entgelt erzielt, ausdrücklich als Nebentätigkeit. Die Art und Weise der Tätigkeit spielt bei der Definition der Nebentätigkeit jedoch eine untergeordnete Rolle. Es ist somit absolut nicht von Belang, ob ein Arbeitnehmer in seiner Freizeit einem Minijob oder einer Tätigkeit auf selbstständiger Basis nachgeht. Der Arbeitnehmer kann somit in seiner Freizeit sowohl kellnern als auch im Internet einen Online-Shop betreiben – beides ist per Gesetz eine Nebentätigkeit.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland keinerlei gesetzliche Regelung, welche eine Nebentätigkeit eines Arbeitnehmers ausdrücklich verbietet. Dementsprechend darf der Arbeitgeber des Hauptarbeitsplatzes dem Arbeitnehmer die Nebentätigkeit nicht auf pauschaler Basis untersagen. Dies darf auch nicht unter dem Deckmantel des Weisungsrechts, welches ein Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer innehat, geschehen.
Nicht selten berufen sich Arbeitgeber auf gewisse Klauseln in dem Arbeitsvertrag, welche die Nebentätigkeit des Arbeitnehmers verbieten. Hierzu muss jedoch gesagt werden, dass derartige Klauseln gegen den Artikel[…]