Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verdachtskündigung Mieter – Straftat gegenüber nahem Angehörigen des Vermieters

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

LG Itzehoe – Az.: 9 S 70/17 – Urteil vom 20.07.2018

Vergleiche BAG 2. Senat, 14. September 1994, 2 AZR 164/94

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Pinneberg vom 15.08.2017, Az. 81 C 88/16, abgeändert: Der Beklagte wird verurteilt, das im … in P. belegene Reihenhaus zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits und des Berufungsverfahrens zu 79 % und die Klägerin zu 21 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Die Klägerin verlangt die Herausgabe eines Reihenhauses. Weiterhin streiten die Parteien darum, ob sich die erstinstanzlichen Klageanträge zu 2. und 3. erledigt haben.

Es wird zunächst in vollem Umfang auf die tatbestandlichen Feststellungen der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO).

Der Beklagte wurde im Laufe des Berufungsverfahrens wegen sexuellen Missbrauchs unter anderem an der aus der Beziehung mit der Klägerin hervorgegangenen Tochter am 19.6.2018 auf Grund eines Geständnisses zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wurde nicht rechtskräftig. Die Klägerin erklärte mit Schreiben vom 21.6.2018 eine weitere Kündigung des Mietverhältnisses gestützt auf die Verurteilung.

Erstinstanzlich hat die Klägerin beantragt, den Beklagten zu verurteilen, das im … in P. belegene Reihenhaus zu räumen und geräumt an sie herauszugeben sowie den Beklagten zu verurteilen, die in seinem Besitz befindliche Zulassungsbescheinigung Teil II. (Fahrzeugbrief) des Fahrzeuges mit dem amtlichen Kennzeichen … Fahrzeugidentifikationsnummer … an sie herauszugeben und den Beklagten zu verurteilen, den Versicherungsschein der V. Lebensversicherung AG mit der Versicherungsnummer … an sie herauszugeben. Der Beklagte hat beantragt, die Klage abzuweisen.

Das Amtsgericht hat der Klage vollumfänglich stattgegeben. Auf die Begründung in den Entscheidungsgründen auf S. 4 f. des amtsgerichtlichen Urteils (Bl. 80 f. d. A.) wird Bezug genommen.

Mit seiner Berufung wendet sich der Beklagte gegen die erstinstanzliche Entscheidung. Es wird insoweit auf die Berufungsbegründung vom 23.10.2017 (Bl. 110 ff. d. A.) sowie den Schriftsatz vom 8.12.2017 (Bl. 120 ff. d. A.) Bezug genommen.

Der Beklagte beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Pinneberg, Geschäftsnummer 81 C 88/16 vom 15.8.2017 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

Die Klägerin hat beantragt, die[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv