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Wann ist der bloße Konsum von Betäubungsmitteln und Drogen strafbar?

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Strafbarkeit des Drogenkonsums – Das reine konsumieren ist straflos, nicht aber der ganze Rest
Im Zusammenhang mit dem Konsum von Betäubungsmitteln gibt es sehr viele rechtliche Ungereimtheiten. Sehr viele Menschen vertreten die Auffassung, dass sie allein durch den Konsum von Drogen bzw. Betäubungsmitteln eine Straftat begehen. Dies ist ein Irrtum, denn obwohl der Konsum von Betäubungsmitteln bzw. Drogen nicht ratsam erscheint, so ist alleinig durch den Konsum noch kein Straftatbestand erfüllt. Der Grund hierfür liegt in dem rechtlichen Prinzip der Straflosigkeit bei einer reinen Selbstschädigung. Der Gesetzgeber sieht es nicht als seine Aufgabe an, ein Individuum letztlich vor der Eigenschädigung zu schützen.

Die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Drogen und Betäubungsmitteln ergeben sich aus den Paragrafen 29 fortfolgende Betäubungsmittelgesetz (BtmG). Der reine Konsum der Betäubungsmittel bzw. Drogen ist an sich in den Straftatbeständen der Paragrafen 29 BtMG nicht enthalten, allerdings gibt es dennoch Kriterien zu beachten.

(Symbolfoto: Von real_content/Shutterstock.com)

Im Zusammenhang mit den Drogen bzw. Betäubungsmitteln gibt es unzählige Straftatbestände, sodass auch ein Konsument sich im Bereich der Strafbarkeit bewegen kann. Diese Strafbarkeit ergibt sich jedoch in der Regel im Zusammenhang mit dem Drogenkonsum. Der Gesetzgeber nimmt hierbei sehr detaillierte Differenzierungen vor.

Als Beispiele hierfür können

Grunddelikte
Strafschärfungen von Grunddelikten

dienlich sein.
Die Grunddelikte
Auf der Grundlage des § 29 BtMG kann die Strafbarkeit des Konsums von Betäubungsmitteln dann gegeben sein, wenn der Konsument widerrechtlich in den Besitz der Drogen gelangt ist. Um Drogen konsumieren zu können ist es jedoch zwingend erforderlich, dass sich die Betäubungsmittel im Besitz des Konsumenten befinden.

Als Beispiele für strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Drogen bzw. Betäubungsmitteln können

der Anbau
die Herstellung
der Handel
die Einfuhr
der Verkauf
die Abgabe
der Erwerb

genannt werden.

Unter gewissen Umständen kann auch der Besitz von Drogen bzw. Betäubungsmitteln strafba[…]


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