Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall: unfallbedingt entgangenen Geschäfts – Nachweis

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

OLG Celle, Az.: 14 U 113/09

Urteil vom 16.12.2009

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg vom 30. Juni 2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung wegen der Kosten des Berufungsverfahrens durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.


Gründe
I.

Symbolfoto: Kasia Bialasiewicz/bigstock

Die Parteien streiten um Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Der – freiberuflich als Unternehmensberater tätige – Kläger erlitt am 10. Januar 2008 einen Verkehrsunfall, für dessen Folgen die Beklagten zu 100 % einstandspflichtig sind. Mit ärztlichem Befundbericht vom 3. März 2008 wurde dem Kläger bescheinigt, nach dem Autounfall vom 10. Januar 2008 eine HWS-Distorsion 1. Grades erlitten zu haben (deutliche Myogelosen [d. i. eine Muskelhärte bzw. ein Hartspann], ein paravertebraler Hartspann sowie ein verhärteter vorderer Trapeziusrand mit multipler Blockierung in der mittleren BWS bei freier Entfaltung der BWS, Nacken-/Schürzengriff vorführbar, periphere Sensomotorik unauffällig, Bl. 8 d. A.). In dem weiteren Arztbericht vom 10. März 2008 heißt es, der Kläger habe nach einem Verkehrsauffahrunfall eine HWS-Zerrung und eine Schulterprellung erlitten (Bl. 9 d. A.). Er war arbeitsunfähig krankgeschrieben vom 10. Januar bis zum 9. Februar 2008 (Bl. 8, 10 bis 12 d. A.).

Vorgerichtlich hat die Beklagte zu 2 dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 750 Euro zum Ausgleich der unfallbedingt erlittenen Beeinträchtigungen gezahlt.

Der Kläger ist der Ansicht, ihm stehe darüber hinaus ein weiteres Schmerzensgeld von 1.250 Euro zu (insgesamt also 2.000 Euro Schmerzensgeld). Er behauptet, aufgrund seiner unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit sei ihm ein Verdienstausfallschaden entstanden. Dazu beruft er sich[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv