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Verbotenes Kraftfahrzeugrennen bei Polizeiflucht und rechtsstaatswidrige Provokation

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LG Flensburg – Az.: V Qs 17/21 – Beschluss vom 27.05.2021

In Abänderung des Beschlusses vom 26. März 2021 wird dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen.

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wirkt zugleich als Anordnung der Beschlagnahme des dem Beschuldigten unter der Nr. XXX ausgestellten Führerscheins.

Der Beschuldigte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Gründe
Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Flensburg vom 8. April 2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 26. März 2021 ist zulässig und hat in der Sache Erfolg.

I.

Die Voraussetzungen, dem Beschuldigten die Fahrerlaubnis gemäß § 111a Abs. 1 Satz 1 StPO vorläufig zu entziehen, liegen vor.

Es sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, dass die Fahrerlaubnis dem Beschuldigten entzogen werden wird (§ 69 StGB).

Denn der Beschuldigte ist dringend verdächtig, den Tatbestand des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB rechtswidrig verwirklicht zu haben, wobei – wie sich aus § 69 Abs. 2 Nr. 1a) StGB ergibt – die rechtswidrige Verwirklichung dieses Tatbestandes dazu führt, dass der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen ist.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich am 1. März 2021 kurz vor 18:00 Uhr auf der Landesstraße pp. in oder bei G im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt zu haben, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

1. Nachdem der Beschuldigte, während die zivile Polizeistreife mit den Zeugen PK P und POK R hinter ihm fuhr, auf der Landesstraße pp. als Fahrzeugführer des PKWs VW Passat mit dem amtlichen Kennzeichen XXX dicht auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug aufgefahren war (von 00:15 min. bis 00:34 min. im von den Zeugen PK P und POK R gefertigten Video), bevor er dieses überholt hatte, folgte ihm die Polizeistreife und überholte ihn schließlich.

(Symbolfoto: Von ognennaja/Shutterstock.com)

Die Polizeistreife erhöhte ihre Geschwindigkeit auf – nach Angabe im Video – 134 km/h und begann bei dieser Geschwindigkeit eine Geschwindigkeitsmessung (ab 01:45 min. im V[…]


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