OLG Stuttgart – Az.: 8 W 423/16 – Beschluss vom 05.10.2018
1. Die Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 gegen den Beschluss des Notariats Pfullingen II – Nachlassgericht – vom 26.11.2016, Az. II NG 189/2015, wird zurückgewiesen.
2. Die Beteiligte Ziff. 1 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf € 140.000,00 festgesetzt.
Gründe
I.
Die am … verstorbene Erblasserin war verwitwet. Ihr Ehemann … ist am … vorverstorben. Die Erblasserin hat keine Abkömmlinge hinterlassen.
Die Beteiligte Ziff. 1 ist eine Nichte der Erblasserin, die Beteiligten Ziff. 2 und 3 sind Neffen des vorverstorbenen Ehemannes der Erblasserin.
Die Erblasserin und ihr Ehemann … haben am 25.02.1984 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament mit folgendem Wortlaut errichtet (Bl. 8 d.A.):
Köln, den 25.2.1984
Gemeinschaftliches Testament
Wir, die Eheleute … und …, setzen uns gegenseitig zu Alleinerben des Zuerstversterbenden ein. Meine Schwester, …, setze ich für den Fall meines Vorversterbens auf das Pflichtteil ein.
Erben des Zuletztversterbenden sollen
a) …
b) …
c) …
je zu 1/3 sein.
Köln, den 25.2.1984 … (unleserlich) … (Ehemann)
Dies soll auch meine letztwillige Verfügung sein. Meine Schwestern, …, … … (unleserlich), setze ich auf das Pflichtteil ein.
Köln, den 25.2.1984. … (Ehefrau)
Am 17.12.2006, also nach dem Tod ihres Ehemannes, hat die Erblasserin ein weiteres privatschriftliches Testament mit folgendem Inhalt errichtet:
Testament
In unserem gemeinschaftlichen Testament vom 25.2.1984 wurde nicht festgelegt, ob der Überlebende das Testament später noch ändern und über das Vermögen frei verfügen kann. Ich verfüge heute, dass meine Nichte …, meine Alleinerbin wird.
Köln, den 17.12.2006 …
Am 10.02.2016 hat die Beteiligte Ziff. 1 zur Niederschrift des Notariats Pfullingen I – Nachlassgericht – die Erteilung eines Erbscheins beantragt, wonach die Beteiligten Ziff. 1 bis 3 je mit einem Erbteil von 1/3 Erben der Erblasserin geworden sind. Dieser Erbschein wurde am 04.04.2016 erteilt.
Mit Schriftsatz an das Notariat Pfullingen I – Nachlassgericht – vom 05.09.2016 hat die Beteiligte Ziff. 1 folgende Anträge gestellt:
1. Der Beschluss des Notariats Pfullingen I – Nachlassgericht – vom 4. April 2016, Aktenzeichen I NG 189/2015, nach dem Tode der am … verstorbenen Frau …, zuletzt wohnhaft …, wird aufgehoben.
2. Der Erbschein des Notariats Pfullingen I – Nachlassgericht -[…]