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Rotlichtverstoß wegen Fahrspurwechsels auf Kreuzung – Absehen von Fahrverbot

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OLG Bamberg – Az.: 3 Ss OWi 1698/18 – Beschluss vom 22.01.2019

I. Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts vom 5. September 2018 aufgehoben.

II. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Gründe
(Symbolfoto: /Shutterstock.com)

I.

Die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt setzte mit Bußgeldbescheid vom 01.02.2018 gegen den wegen außerhalb geschlossener Ortschaften begangenen Geschwindigkeitsübertretungen von 31 km/h und 22 km/h zweifach vorgeahndeten Betroffenen wegen einer am 24.10.2017 als Fahrer eines Pkw fahrlässig begangenen Missachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage bei mehr als 1 Sekunde dauernden Rotphase in Tateinheit mit Nichtfolgen der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (§§ 37 Abs. 2, 41 Abs. 1, 49 StVO, 24, 25 StVG, 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; BKatV, Nrn. 132.3 und 155 BKat) eine Geldbuße von 305 € fest. Außerdem ordnete sie ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats nach Maßgabe des § 25 Abs. 2a StVG an. Nach den Feststellungen des Bußgeldbescheids war der Betroffene innerorts auf einem mit Pfeilen markierten Fahrstreifen für Geradeausfahrer unterwegs. Für die beiden mit Pfeilen markierten Linksabbiegerfahrstreifen zeigte die Lichtzeichenanlage an einer Kreuzung Rot. Der Verkehr auf diesen beiden Fahrsteifen hatte sich zurückgestaut. Der Betroffene, der nach links abbiegen wollte, passierte die wartenden Linksabbieger auf der Geradesausspur, fuhr bei für Geradeausfahrer geltendem Grünlicht in die Kreuzung ein, wechselte im Kreuzungsbereich auf einen Fahrstreifen für Linksabbieger, ließ den Gegenverkehr passieren und bog anschließend bei weiterhin für Linksabbieger geltendem Rotlicht nach links ab. Das Amtsgericht hat den Betroffenen nach Einlegung des Einspruchs, den dieser in der Hauptverhandlung auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte, zu einer Geldbuße von 55 € verurteilt. Von der Verhängung des im Bußgeldbescheid angeordneten Fahrverbots für die Dauer eines Monats hat es abgesehen. Zur Begründung hat das Amtsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass aufgrund atypischer Umstände […]


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