LG Heilbronn – Az.: Bi 6 O 478/20 – Urteil vom 21.06.2021
1. Die Beklagte wird verurteilt, das Bausparkonto des Bausparvertrags … für den Zeitraum ab 1.1.17 neu zu berechnen. Statt des gezahlten monatlichen Sparbetrags von 204,52 € bzw. statt des mehrfachen Betrags von 204,52 € bei der Zahlung der Rückstände sind zu den Zahlungszeitpunkten der monatliche Sparbetrag von 90,01 € bzw. der mehrfache Betrag von 90,01 € bei der Zahlung der Rückstände in die Berechnung einzustellen. Der Differenzbetrag der Kontostände zwischen dem von der Beklagten geführten Konto und dem neu berechneten Kontostand ist an die Klägerin auszuzahlen.
2. Die Klägerin trägt 25% und die Beklagte 75% der Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 9000 € vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagte ist das Urteil gegen Sicherheitsleistung von 110% des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Streitwert: bis 8.000 €
Tatbestand
Die Klägerin begehrt von der Beklagten eine Zahlung nebst Zinsen, hilfsweise die Neuberechnung eines Kontos sowie den Ersatz außergerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren.
Die Parteien schlossen im April 1999 einen Bausparvertrag.
Bei der Antragstellung wurde ein Antragsformular der Klägerin verwendet.
Das Antragsformular enthält die Formulierung „Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrags, „Tarifvariante F-Standard“. Darunter befindet sich ein Formularfeld mit folgendem Eintrag: „Ich wähle eine andere Tarifvariante (Tarifmerkmale siehe Rückseite der Ausfertigung für den Bausparer) F-Schnell, F-Langzeit, F-Vierpromille, F-Rendite, F-Niedrigzins“. Angekreuzt wurde: F-Niedrigzins.
Rechts daneben befindet sich ein Formularfeld mit folgendem Eintrag: „Der monatliche Regelsparbeitrag beträgt 5 Promille der Bausparsumme in der Tarifvariante F-Schnell und in F-Vierpromille 4 Promille. Hinweis: Die Höhe der Sparbeiträge wirkt sich auf die Sparzeit aus“. Im gleichen Formularfeld befinden sich 5 vorgedruckte Kästchen. Darunter befindet sich das Wort: „(Regelsparbeitrag)“. Der Eintrag eines Betrags erfolgte nicht.
Auf der Rückseite befindet sich eine Tabelle. In der Zeile „Niedrigzins (FN)“ befinden sich folgende Einträge: Bewertungszahlfaktor: 1,50, Guthabenzinssatz: 2,5, Regelsparbeitrag in Promille der Bausparsumme: 5, Mindestsparguthaben in Prozent der Bausparsumme: 40, Tilgungsbeitrag für Zins- und Tilgung in Promille der Bausparsumme: 6, Darlehenszinssatz (nominaler/effektiver) vierteljährliche[…]