Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Vollstreckung eines Bußgeldbescheids – Unverhältnismäßigkeit der Anordnung der Erzwingungshaft

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

AG Dortmund – Az.: 729 OWi 10/19 (b) – Beschluss vom 05.03.2019
Gründe
Der Antrag auf Anordnung der Erzwingungshaft wird zurückgewiesen, weil Vollstreckungsversuche seitens der Verwaltungsbehörde bislang nicht unternommen worden sind und die Anordnung von Erzwingungshaft aus diesem Grund unverhältnismäßig wäre. Einziger Vollstreckungsversuch im vorliegenden Fall war ein Amtshilfeersuchen, welches durch die beauftragte Stadt mit folgender Mitteilung zurückgesandt wurde:

„Der Schuldner konnte am 12.12.2018 unter der angegebenen Anschrift nicht angetroffen werden. Auf Anschreiben wurde bisher nicht reagiert! Bei einem von mir festgesetzten Termin am 09.01.2019 (per Post am 13.12.2018 versandt) war der Schuldner nicht anzutreffen. Auch auf dieses Anschreiben wurde nicht reagiert. Zahlungen sind von hier aus nicht zu erlangen.“

Letztlich gibt dieses Schreiben zu erkennen, dass keinerlei Vollstreckungshandlungen im eigentlichen Sinne stattgefunden haben. Angesichts der hohen Forderung von 1500 € Geldbuße nebst Verwaltungskosten i.H.v. 100,20 € wären echte Vollstreckungshandlungen vorrangig vor einer Inhaftnahme als schwerstes Mittel der Vollstreckung, zumal bei üblichen Umrechnungen von 30-50 € Geldbuße in einen Tag Haft eine erhebliche Haftdauer in Rede steht.

Durchsuchungshandlungen, Pfändung von Wertgegenständen, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder auch der Versuch von Kontenpfändungen wären nach Ansicht des Gerichtes vorrangig. Da die Verwaltungsbehörde gleichwohl den Antrag auf Anordnung von Erzwingungshaft nicht zurücknehmen wollte, war dieser zurückzuweisen.

 

 […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv