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Übertragbarkeit einer Beschränkt persönlichen Grunddienstbarkeit

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OLG Naumburg – Az.: 12 Wx 36/18 und 12 Wx 7/19 – Beschluss vom 04.03.2019

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) bis 5) werden die Zwischenverfügungen des Amtsgerichts Sangerhausen – Grundbuchamt – vom 30. April 2018 aufgehoben.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 5.000,00 €.
Gründe
I.

Der Beteiligte zu 1) ist als Eigentümer der im Grundbuch von E. Blatt … verzeichneten Grundstücke eingetragen. Zu Gunsten des Beteiligten zu 2) ist in Abteilung … unter lfd. Nr. … hinsichtlich der unter Nr. 75 (zuvor 9), 83 (zuvor 43), 73 (zuvor 3), 79 bis 81 (zuvor 20 bis 22), 89 (zuvor 59), 74 (zuvor 5), 77 (zuvor 16), 84 (zuvor 44), 87 (zuvor 57), 85 (zuvor 45), 88 (zuvor 58), 8, 86 (zuvor 46), 71 tw und 76 (zuvor 13) eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Recht zum Errichten, Betreiben und Unterhalten einer Photovoltaikanlage) eingetragen.

Mit Schriftsatz vom 30. Januar 2018 hat der Verfahrensbevollmächtigte der Beteiligten zu 2) bis 5) eine beglaubigte Kopie eines von ihm am 16. August 2017 beurkundeten (URNr. J 997/2017) Ausgliederungs- und Übernahmevertrages der Beteiligten zu 2), 3) und 4) vorgelegt mit dem Antrag gemäß § 15 GBO, das Grundbuch gemäß § 10 Nr. 1) der Urkunde zu berichtigen, der wie folgt lautet:

„Im Grundbuch des Amtsgerichtes Sangerhausen für Gemarkung E. (lfd. Nr. 9, 43, 3, 20-22, 59, 5, 16, 44, 57, 45, 58, 8, 46, 71tw., 13) ist zu Lasten der Grundstücke in Abteilung … lfd. Nr. … eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Recht zum Errichten, Betreiben und Unterhalten einer Photovoltaikanlage) für L. M. eingetragen.

Herr L. M. erklärt, dass es sich um Betriebsvermögen der Firma Solarpark L. M. e.K. handelt.

Grundbuchberichtigung auf Solarpark L. M. e.K. wird bewilligt und beantragt.

Sodann wird Grundbuchberichtigung auf die Verwaltungs GmbH L. M. bewilligt und beantragt.“

Mit weiterem Schriftsatz vom 30. Januar 2018 hat der Verfahrensbevollmächtigte der Beteiligten zu 2) bis 5) eine beglaubigte Kopie eines von ihm am 16. August 2017 beurkundeten (URNr. J 1000/2017) Ausgliederungs- und Übernahmevertrages der Beteiligten zu 2), 4) und 5) sowie der Solarpark W. GmbH vorgelegt mit dem Antrag gemäß § 15 GBO, das Grundbuch gemäß § 19 Nr. 2.a) der Urkunde zu berichtigen, der wie folgt lautet:

„Im Grundbuch des Amtsgerichtes Sangerhausen für Gemarkung E. (lfd. Nr. 9, 43, 3, 20-22, 59, 5, 16, 44, 57, 45, 58, 8, 46, 71tw., 13) ist zu Lasten der Grundstücke in Abteilung … lfd. Nr. … eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit ([…]


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