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Terminsgebühr – Aussetzung der Hauptverhandlung – neuer Termin

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Streit um zusätzliche Anwaltskosten: Ein Blick in den komplizierten Fall der Terminsgebühr
In einem bemerkenswerten Strafverfahren fand eine Auseinandersetzung statt, die weit über den ursprünglichen Fall hinausging – es ging um das Recht eines Pflichtverteidigers auf zusätzliche Gebühren. Der Fall selbst betraf vorsätzliches unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (BtM). Doch im Mittelpunkt stand die juristische Frage, ob der Pflichtverteidiger berechtigt ist, für zwei Hauptverhandlungstermine am selben Tag jeweils eine separate Gebühr zu erheben. Die Entscheidung in diesem Fall hat erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsprechung und setzt einen neuen Maßstab für die Bezahlung von Pflichtverteidigern.

Direkt zum Urteil Az: 9 Qs 5/23 springen.

Konflikt und Beschwerde: Ein Pflichtverteidiger fordert mehr
Im Zentrum dieser kontroversen Auseinandersetzung stand der Pflichtverteidiger, der eine zusätzliche Gebühr für das Prozessgeschehen am 15.03.2022 geltend machte. Seine Argumentation basierte auf der Tatsache, dass zwei Hauptverhandlungstermine an diesem Tag stattfanden und er daher eine zusätzliche Terminsgebühr nach Nr. 4108 VV RVG in Verbindung mit der Umsatzsteuer in Höhe von 19% nach Nr. 7008 VV RVG beanspruchen könnte.
Eine Frage des Rechts: Welche Gebühren sind gerechtfertigt?
Die Terminsgebühr nach Nr. 4108 VV RVG fällt je „Hauptverhandlungstag“ an. Das bedeutet, dass mehrere Hauptverhandlungstermine am selben Tag grundsätzlich nur zu einer Gebühr führen. Doch die Praxis ist nicht immer so eindeutig, und der Pflichtverteidiger argumentierte, dass er zweimal eine Gebühr beantragen könnte.
Die Entscheidung: Ein Sieg für den Pflichtverteidiger
Die Beschwerde des Pflichtverteidigers wurde vom Landgericht Freiburg anerkannt. Sie hob den Beschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 12. August 2022 auf und änderte den Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Freiburg vom 20. Juli 2022 dahingehend ab, dass dem Verteidiger weitere 287.98 EUR zu erstatten sind.

Dieser Fall verdeutlicht die Komplexität des Gebührenrechts und die Bedeutung der Rechtsprechung bei der Klärung solcher Fragen. Auch zeigt er die entscheidende Rolle, die Pflichtverteidiger in unserem Rechtssystem spielen und wie wichtig es ist, dass ihre Arbeit angemessen vergütet wird.Das vorliegende Urteil

LG Freiburg – Az.: 9 Qs 5/23 – Beschluss vom 25.05.2023


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