Was Wohnungseigentümer zum Wohnungseigentümergesetz jetzt wissen müssen.
Das Wohnungseigentümergesetz (Kurzform WEG) ist sowohl für Eigentümer als auch für Immobilienverwalter gleichermaßen die wichtigste rechtliche Grundlage. Mit dem 01.12.2020 hat diese gesetzliche Grundlage Änderungen erfahren, die in der Praxis sehr starke Auswirkungen haben werden. Diese Änderungen waren seitens des Gesetzgebers bereits seit längerer Zeit geplant, doch haben strittige Punkte das Inkrafttreten der WEG-Recht-Reform über mehrere Monate hinweg verzögert.
Dass es zu einer Änderung kommen musste war seitens der Bundesregierung indes unstrittig. Der allgemeine Tenor des Gesetzgebers ging dahin, dass die WEG-Recht-Reform als alternativlos und damit auch unumgänglich anzusehen ist. Das bislang geltende Gesetz wurde den Herausforderungen der aktuellen Zeit nur noch unzureichend gerecht. Einer der Gründe hierfür ist auch der gesteigerte Bedarf an barrierefreien Wohnungen und den damit verbundenen Umbaumaßnahmen sowie auch der allgemeine demografische Wandel. Auch Klimabedürfnisse wurden bei der WEG-Recht-Reform berücksichtigt. Im Endeffekt kann gesagt werden, dass die WEG-Recht-Reform sieben wichtige Änderungen beinhaltet, die dem Wandel der Zeit Rechnung tragen.
(Symbolfoto: Von Michael Dechev/Shutterstock.com)
Diese wichtigen Änderungen im WEG-Recht sind
eine erhebliche Erleichterung von baulichen Veränderungen
eine merkliche Vereinfachung von Beschlussfassungen
mehr Befugnisse für Eigentumsverwalter
mehr Eigentümerrechte
Eigentümerversammlungen erhalten neue Regelungen
Verwalterzertifizierungen
die Harmonisierung von Eigentümer- und Mieterrecht
Die erhebliche Erleichterung von baulichen Veränderungen
Mit der WEG-Recht-Reform erhält jeder Wohnungseigentümer nunmehr einen gesetzlichen Anspruch auf die Durchführung von bestimmten Veränderungen baulicher Natur.
Diese Änderungen müssen seitens des Wohnungseigentümers auf dessen eigene Kosten durchgeführt werden und beinhalten:
barrierefreie Um- sowie […]