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Femtosekundenlaserbehandlung bei Operation von Grauen Star – Gebührenerstattung

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AG Heidelberg – Az.: 30 C 112/18 – Urteil vom 22.05.2019

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 134,98 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 22.02.2018 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,54 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 20.04.2018 zu zahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 95% und die Beklagte 5% zu tragen.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird auf 2.909,46 € festgesetzt.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die Pflicht der Beklagten zur Erstattung der Kosten des Einsatzes eines Femtosekundenlasers im Rahmen zweier Katarakt-Operationen.

Zwischen den Parteien besteht seit 01.12.2000 ein Versicherungsvertrag unter der Versicherungsnummer … über eine private Krankenversicherung, zuletzt mit dem …, der eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.200,00 EUR pro Jahr vorsieht. Durch eine augenärztliche Untersuchung wurde beim Kläger das Vorliegen beidseitigen Katarakts (Grauer Star), einer Hornhauterkrankung (Cornea guttata) und lockerer Zonulafasern festgestellt. Der Kläger unterzog sich in der Folge zwei Katarakt-Operationen, zunächst am 10.01.2018 am rechten Auge und sodann am 17.01.2018 am linken Auge. Dem Kläger wurden dabei mit der „Tecnis Symfony torisch“ am rechten Auge und der „Tecnis Symfony ZXR00“ am linken Auge multifokale Intraokularlinsen eingesetzt. Beide Katarakt-Operationen wurden unter Einsatz eines Femtosekundenlasers durchgeführt.

Der behandelnde Arzt rechnete diese Operationen mit den Rechnungen vom 25.01.2018 (Rechnungsbetrag: 4.446,15 €) und 26.01.2018 (Rechnungsbetrag: 3.689,14 €) ab. Dabei erfolgte die Abrechnung unter anderem auf Grundlage der Ziff. 5855 GOÄ analog und der Ziff. 1375 GOÄ analog zu einem um den Faktor 3,5 gesteigerten Satz.

Die Beklagte[…]


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