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Verkehrssicherungspflicht WEG-Verwalter

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Sturz eines Wohnungseigentümers auf Treppe
AG Moers – Az.: 564 C 9/17 – Urteil vom 11.07.2019

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Beklagte war im Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2015 Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft B

Die Eltern des Klägers waren Sondereigentümer der Eigentumswohnung Nr. 2 sowie Miteigentümer am Gemeinschaftseigentum. Der Kläger, geboren 1970, bewohnte diese Wohnung zusammen mit seinen Eltern seit dem Jahr 1974 bis in die 1990-iger Jahre, als er aus der elterlichen Wohnung auszog.

Als im Jahr 2000 sein Vater verstarb, erwarb der Kläger 1/8 Anteil des Vaters als Erbe.

Im Jahr 2013 erwarb der Kläger auch die Miteigentumsanteile seiner Mutter sowie das Sondereigentum an der Wohnung Nr. 2, nachdem seine Mutter pflegebedürftig wurde.

Im Garten der Wohnungseigentumsanlage, stehend im Gemeinschaftseigentum, befindet sich seit der Errichtung der Wohnungseigentumsanlage im Jahr 1974 eine ebenfalls im Gemeinschaftseigentum befindliche Notausgangstreppe von der Tiefgarage hinauf in den Garten. Diese Treppe ist vom Bauamt als mangelfrei abgenommen worden. Die Treppe führt entlang einer Mauer zu einer Kies-/Rasenfläche. Dort befindet sich ein Wasserhahn zur Gartenbewässerung. Auf die Lichtbilder, Hülle Bl. 170 d.GA., die die Örtlichkeit zeigen, wird ausdrücklich Bezug genommen.

Die Terrasse der Eigentumswohnung Nr. 2 des Klägers führt in den im Gemeinschaftseigentum befindlichen Garten und liegt etwa 5 Meter vom Wasserhahn entfernt, ist aber wegen der Bepflanzung rund um die Terrasse nicht in Sichtweite.

Der Kläger behauptet: Er habe sich am 05.10.2012 zu Besuch bei seiner pflegebedürftigen Mutter in der Wohnung Nr. 2 der Wohnungseigentumsanlage aufgehalten. Gegen 20.00 Uhr habe er sich mit seinem Bekannten, dem Zeugen C, auf die Terrasse begeben, um zu rauchen.

Er habe sodann ein plätscherndes Geräusch gehört.

Er habe das Geräusch dem nur wenige Meter entfernt liegenden Außenwasserhahn zuordnen können.

Er habe sich mit seiner Zigarette in der rechten Hand dorthin begeben und habe mit der linken Hand den Hahn zudrehen wollen.

Bei der Körperbewegung nach links sei er rückwärts die 13-stufige Treppe zur Tiefgarage (Lichtbild Hülle Bl. 36 a GA.) hinabgestürzt.

Dazu sei es gekommen, weil die oberste […]


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