Doppelbestrafungsverbot: Ein wegweisender Beschluss
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das das Doppelbestrafungsverbot in den Fokus rückt. In diesem Artikel erfahren Sie alle wichtigen Details zu diesem bemerkenswerten Fall.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 40 OWi 1022 Js 15207/15 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die Staatskasse die notwendigen Auslagen eines Betroffenen tragen muss, wenn ein Bußgeldverfahren eingestellt wird, selbst wenn parallel ein Strafverfahren läuft.
Wichtige Punkte des Urteils:
Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wurde eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach stellte das Bußgeldverfahren ein, da bereits ein Strafverfahren wegen derselben Tat anhängig war.
Im parallel laufenden Strafverfahren wurde Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs durch Unterlassen erhoben.
Die Staatsanwaltschaft legte die Kosten des Bußgeldverfahrens der Staatskasse auf, berücksichtigte jedoch nicht die notwendigen Auslagen des Betroffenen.
Der Betroffene legte einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung vor.
Das Gericht entschied, dass die notwendigen Auslagen des Betroffenen grundsätzlich von der Staatskasse zu tragen sind, wenn das Verfahren gegen ihn eingestellt wird.
Ein Verfahrenshindernis aus dem Verbot der Doppelbestrafung tritt erst bei Rechtshängigkeit im Strafverfahren ein, nicht bereits bei Anklageerhebung.
Das Urteil betont die Wichtigkeit einer genauen Prüfung der Umstände und Zeitpunkte, um die Rechte der Betroffenen in parallelen Straf- und Bußgeldverfahren zu schützen.
Der Fall: Kostenentscheidung im Bußgeldverfahren
Der Rechtsstreit drehte sich um ein Bußgeldverfahren, das aufgrund eines Verstoßes gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingeleitet wurde. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hatte das Verfahren zunächst eingestellt, da bereits ein Strafverfahren wegen derselben Tat anhängig war. Doch im parallel laufenden Strafverfahren wurde Anklage wegen gewerbsmäßi[…]