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Rechtsanwälte Kotz GbR

Versuchte schwere Brandstiftung eines Gebäudes

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AG Olpe – Az.: 50 Ls 79/19 – Urteil vom 06.12.2019

Der Angeklagte wird wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner eigenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften:   §§ 304, 306 a, 22, 23, 52 StGB
Gründe
(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 4 StPO)

Der jetzt 22 Jahre alte Angeklagte ist in ### geboren, deutscher Staatsangehöriger und nicht verheiratet. Der Angeklagte hat keine eigenen Kinder.

Er hat von seinem damaligen Wohnort ### aus die ### Hauptschule in ### besucht und dort den Hauptschulabschluss des Typs 10 A erlangt. Nachfolgend hat er keine Berufsausbildung absolviert. Der Angeklagte ist zurzeit ohne Arbeit. Er gibt an, keine Sozialleistungen in bar zu erhalten und von gelegentlichen finanziellen Zuwendungen seiner Angehörigen zu leben.

Er wohnte bis zur Inhaftierung in dieser Sache erst seit wenigen Wochen in der städtischen Notunterkunft unter der B-Weg in ###.

Er wurde in dieser Sache am ### vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem ### aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts ### vom selben Tage – ###- ununterbrochen in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt ###.

In strafrechtlicher Hinsicht ist er ausweislich des vorliegenden Strafregisterauszugs vom ### bislang einmal in Erscheinung getreten.

Die Staatsanwaltschaft ### sah am ### von der Verfolgung eines Vergehens der Unterschlagung gemäß § 45 Abs. 2 JGG ab.

Der Angeklagte zog Anfang Juli ### als Bewohner in das ### in ###, welches der Stadt ### gehört und als Obdachlosenunterkunft dient. In diesem Abschnitt des Hauses waren zur Tatzeit mindestens sechs Personen einschließlich des Angeklagten untergebracht.

Am Nachmittag des ### hielten sich in diesem Abschnitt des Hauses außer dem Angeklagten nur noch die Zeugen N2 und ### auf.

Der Angeklagte befand sich in einer sehr aggressiven Stimmung. Zunächst verwüstete er sein zurzeit nicht von ihm bewohntes, im ersten Obergeschoss des Hauses gelegenes Zimmer, indem er unter anderem einen Feuerlöscher durch die Fensterscheibe nach draußen warf. Sodann versuchte er den Zeugen N2, mit dem er im Treppenhaus zusammentraf, mit einer Spraydose anzugreifen. Anschließend lief er mehrmals kurz nacheinander durch das Treppenhaus vom ersten Obergeschoss bis in den Keller und wieder zurück.

Gegen 15:10 Uhr begab er sich in den Keller des Hauses und entzündete dort i[…]


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