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Was ist Erbschleicherei? Besteht ein Straftatbestand nach StGB?

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Erbschleicher und Erbschleicherei – Alles wichtige über Manipulationen und Straftaten rund um die Erbschaft.
Den alten Spruch „und ewig schleichen die Erben“ dürfte wohl jeder Mensch kennen, da der Spruch letztlich fast so alt ist wie die Menschheit selbst. Naheliegend und nachvollziehbar ist der Spruch ebenfalls, da der Mensch nun einmal kapitalistisch veranlagt ist und die Aussicht auf einen materiellen Zugewinn so manche Moral- und Wertevorstellungen in den Hintergrund drängt. Nicht selten sind es diejenigen Angehörigen eines Erblassers, die im Testament oder in der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt werden, die den Verdacht der Erbschleicherei gegenüber einer begünstigten Person aussprechen. Dies geschieht zumeist in Verbindung mit der Äußerung, dass ein derartiges Vorgehen der Erbschleicherei doch eigentlich gesetzlich verboten gehört. Fakt ist jedoch, dass die Verdächtigung der Erbschleicherei mit Vorsicht ausgesprochen werden sollte und Fakt ist auch, dass der Gesetzgeber sich bereits längst dieser Thematik angenommen hat.

Der Gesetzgeber hat für die Begrifflichkeit der Erbschleicherei keine exakte Definition vorgesehen. Dementsprechend lässt die Erbschleicherei auch sehr viel Spielraum für Interpretationen zu.

Grundsätzlich gibt es KEINEN Tatbestand derErbschleicherei im Strafgesetzbuch (StGB) – Allerdings können andere damit verbundene Vergehen, wie etwa Betrug oder Urkundenfälschung entsprechend geahndet werden (Symbolfoto: Von pathdoc/Shutterstock.com)
Es gab bereits zahlreiche Fälle
Nicht verschwiegen werden darf der Umstand, dass die Erbschleicherei kein neues Prinzip darstellt und dass es überdies auch gewisse Personengruppen gibt, die anfällig für potenzielle Erbschleicher sind. Zu diesen Personengruppen gehören in der Regel sowohl wohlsituierte vereinsamte Erblasser als auch die nahestehenden Verwandten. Die Vorgehensweise der Erbschleicher ist dabei fast immer gleich: Zunächst wird sich das Vertrauen des Erblassers oder der erbenden nahestehenden Verwandten erschlichen und anschließend erfolgt eine Bereicherung durch einen Anteil an dem Nachlass.

Eine der Hauptproblematiken, die sich im Zusammenhang mit der Erbschleicherei stellt, ist das Prinzip der Testierfreiheit. Diese Testierfreiheit ist fest in dem deutschen Erbrecht […]


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