Unzureichende Vereinbarung über Kurzarbeit führt zu vollständiger Lohnzahlungspflicht
Im November 2020 fällte das Arbeitsgericht Siegburg ein bemerkenswertes Urteil (Az.: 4 Ca 1240/20). Im Zentrum der Verhandlung stand ein Angestellter, der sein volles Gehalt trotz angeordneter Kurzarbeit einklagte. Der Arbeitnehmer war der Auffassung, dass die Kurzarbeit in seinem Fall nicht wirksam vereinbart worden sei und die Beklagte ihm daher den vollen Lohn zahlen müsse.
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Hintergrund des Falles
Im März 2020 erhielt der Kläger von seiner Arbeitgeberin eine Abmahnung. In diesem Schreiben kündigte die Beklagte zugleich an, dass aufgrund der wirtschaftlichen Umstände in verschiedenen Betriebsbereichen Kurzarbeit angemeldet werden müsse. Konkret sollte der Kläger „zunächst in der Woche vom 23.03. bis zum 28.03.2020“ für Kurzarbeit vorgesehen sein. Im Mai 2020 reichte der Angestellte Klage ein und begehrte sein volles Gehalt in Höhe von 2.100,00 Euro brutto, korrigierte Abrechnungen und einen korrigierten Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2020.
Keine wirksame Vereinbarung über Kurzarbeit
Die Beklagte behauptete, durch die Mitteilung im Abmahnungsschreiben vom 16.03.2020 sei eine wirksame Vereinbarung über die Kurzarbeit zustande gekommen. Das Gericht sah dies jedoch anders. Es stellte klar, dass der Arbeitgeber einseitig Kurzarbeit nur anordnen kann, wenn dies individualvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglich zulässig ist. Ein Betriebsrat existierte bei der Beklagten jedoch nicht und ebenso wenig eine entsprechende tarifvertragliche Vorschrift. Die einseitige Mitteilung über eine „voraussichtliche Kurzarbeit“ stellte nach Ansicht des Gerichts keine Vereinbarung über Kurzarbeit für die Monate März bis Juni 2020 dar.
Das Urteil: Vollständige Lohnzahlungspflicht
Infolgedessen entschied das Arbeitsgericht zugunsten des Klägers. Die Beklagte wurde dazu verurteilt, dem Kläger das volle Gehalt sowie korrigierte Abrechnungen und den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2020 auszuhändigen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer klaren und eindeutigen Vereinbarung über die Anordnung von Kurzarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehme[…]