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Reitpferdkauf – Sachmangel bei Kronbein-Zyste

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Abweichungen von der physiologischen Norm
AG Brandenburg – Az.: 31 C 140/18 – Urteil vom 20.02.2020

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten im Kostenpunkt durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beschluss
Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf 2.650,00 Euro festgesetzt.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt von dem Beklagten die Minderung eines Tier-Kaufvertrages.

Der Beklagte war Eigentümerin der hier streitbefangenen Stutenfohlen von K… mit einer Mutter aus C…-B… und der Lebensnummer DE…, geboren am 22.03.2017. Diese Stute verkaufte der Beklagte am 26.06.2017 an die Klägerin zu einem Kaufpreis in Höhe von 3.000,00 Euro. Dieser Kaufpreis wurde dem Beklagten dann auch unstreitig am 28.06.2017 auf sein Konto von der Klägerin überwiesen.

Am 30.09.2017 holte die Klägerin dann dieses Pferd bei dem Beklagten mit einem Fahrzeug und einem Pferde-Anhänger ab und fuhr mit dieser Stute dann wieder zu sich nach B….

Die Klägerin behauptet, dass das Fohlen bei dem Abtransport am 30.09.2017 sediert gewesen sei. Eine Lahmheit könne in diesem Zustand und insbesondere beim Verladen dann aber auch nicht festgestellt werden.

Soweit der Beklagte insofern vortragen würde, dass Fohlen und Stute täglich auf der Weide waren, sei dieser Vortrag für den Anspruch nicht relevant.

Nach ihrer Ankunft an ihrem Wohnort am Abend des 30.09.2017 sei es bereits dunkel gewesen, so dass das Fohlen über Nacht direkt in die Box verbracht worden sei. Als das Fohlen sodann bei Tageslicht das erste Mal die Box verlassen habe und im Schritt geführt worden sei, sei bei dem Fohlen aber eine deutliche Lahmheit zu erkennen gewesen.

Der dann von ihr zur Untersuchung zugezogene Tierarzt H…-U… S… habe dann auch die Lahmheit der Stute bestätigte und Boxenruhe sowie medikamentöse Behandlung verordnete.

Da jedoch keine Besserung eingetreten sei, habe der Tierarzt am 23.10.2017 Röntgenaufnahmen angefertigt, die den Befund einer Kronbein-Zyste distal medial hufgelenksnah ergeben habe. Der Tierarzt habe auch bestätigte, dass dieser Mangel schon bei Übergabe der Stute vorgelegen haben müsse, da sich eine solche Zyste nicht binnen weniger Wochen entwickeln würde.

Dieser Befund stelle ihrer Ansicht nach abe[…]


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