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Unfallversicherung – Invalidität in Sinne der Versicherungsbedingungen

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Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 11 U 44/17 – Urteil vom 21.02.2020

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.03.2017 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) – unter Zurückweisung der Berufung des Klägers – teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen fallen dem Kläger zur Last.

III. Das Berufungsurteil und – soweit sie aufrechterhalten wird – die angefochtene Entscheidung sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung im Umfange von 120 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten. Als Sicherheit genügt die schriftliche unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes oder Kreditversicherers.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird auf € 63.000,00 festgesetzt, wovon € 8.100,00 auf die Berufung der Beklagten und € 54.900,00 auf die Berufung des Klägers entfallen.
Gründe
I.

Der am … .03.1964 geborene Kläger, von Beruf Versicherungsmakler und Alleinerbe der ursprünglichen Klägerin, seiner zwischen dem … .07.2018 und … .08.2018 verstorbenen Ehefrau C… G…, verlangt von der beklagten Assekuranz, die im Jahre 2011 zu einem Versicherer-Konsortium unter Federführung der x… – Vermittlungsservice mbH gehörte, das Risikoträger im Rahmen einer privaten Unfallversicherung ist, die die Erblasserin laut Policennachtrag vom 11.04.2008 (Kopie in Anl. K1/GA I 17 ff.) unter Einbeziehung der Unfall-Versicherungsbedingungen x… – 2008 (Kopie in Anl. K1/GA I 20 ff.), künftig zitiert als x…-AUB, unter anderem zu Gunsten des Anspruchstellers als mitversicherter Person abgeschlossen hatte, wegen eines Unfalles, den er am Sonntag, dem … .07.2011, vormittags auf einem Hundeausbildungsplatz in E… erlitt, die Zahlung von Invaliditätsleistung. Während einer Schutzhundeausbildung zog seine Deutsche Dogge, die seinerzeit ein Gewicht von etwa 80 kg hatte, plötzlich in eine andere als die vom Kläger erwartete Richtung; bei dem Versuch, den Hund mit der linken Hand an der Leine festzuhalten, stürzte der Anspruchsteller auf den Boden mit ausgestrecktem linken Arm bei einer Verdrehun[…]


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