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Zugangsanspruch des Erben zur früheren Ehewohnung des Erblassers?

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KG Berlin – Az.: 20 U 149/18 – Urteil vom 02.03.2020

1. Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 4.September 2018 – 50 O 223/18 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Das Urteil ist, ebenso wie das angefochtene, vorläufig vollstreckbar.
Gründe
I.

Die Verfügungsklägerin begehrt von der Verfügungsbeklagten (ihrer Mutter) die Einräumung des Besitzes von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen aus dem Nachlass ihres Vaters, des am 25.01.1936 geborenen und am 16.05.2018 verstorbenen U… (im Folgenden: Erblasser), im Wege des possessorischen Besitzschutzes durch einstweilige Verfügung gemäß §§ 935, 940 ZPO.

Die Verfügungsbeklagte (*1.8.1938) schloss am 20.3.1964 die Ehe mit dem Erblasser. Die Eheleute lebten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Aus der Ehe sind zwei Kinder hervorgegangen, die Verfügungsklägerin und der Zeuge Dr. F… .

Der Erblasser war ein beruflich erfolgreicher, selbständiger Bauingenieur. Im Jahre 1999 wurde gegen ihn jedoch ein Strafverfahren mit Bezug auf seine unternehmerische Tätigkeit geführt und in diesem Zusammenhang gegen ihn auch Untersuchungshaft angeordnet und vollstreckt. Am 23.12.1999 räumte der Erblasser der Verfügungsbeklagten privatschriftlich ein unentgeltliches und unwiderrufliches Wohnrecht für das gemeinsam bewohnte Haus und Grundstück “A… W… … ” ein, das im Alleineigentum des Erblassers stand und in dem die Verfügungsbeklagte auch heute noch lebt. 2003 gerieten die Firmen des Erblassers in Insolvenz bzw. waren von Insolvenz bedroht. Zusätzlich zu dem schuldrechtlichen Wohnrecht aus dem Jahr 1999 wurde auf Bewilligung des Erblassers zugunsten der Verfügungsbeklagten eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wohnrecht) im Grundbuch eingetragen, wonach die Verfügungsbeklagte befugt ist, das gesamte Gebäude (Haupthaus) als Wohnung unentgeltlich zu nutzen, einschließlich der zum Wohnen wesensmäßig zugehörigen Anlagen.

An Weihnachten 2012 kam es zu einem schweren familiären Konflikt zwischen dem Erblasser und der Verfügungsbeklagten. Der Erblasser forderte von der Verfügungsbeklagten die Übertragung von Grundstücken, welche diese während der Ehe erworben hatte, wobei die Einzelheiten dazu, inwieweit hierzu finanzielle Mittel des Erblassers verwendet wurden, unter den Parteien streitig sind. Im Januar 2013 widerrief die Verfügungsbeklagte daraufhin ihre dem Erblasser erteilte Generalvollmacht hinsichtlich der Grundstücke. Im Jahr 2014 gab es Versuche der Verfügungsbeklag[…]


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