Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Mieterhöhung – Zustimmung verweigert –  Versäumung der Klagefrist

Ganzen Artikel lesen auf: Mietrechtsiegen.de

LG Berlin – Az.: 67 S 330/20 – Beschluss vom 28.12.2020

Die Kammer beabsichtigt, die Berufung als offensichtlich unbegründet im Beschlusswege zurückzuweisen.
Gründe:
I.

Die Berufung ist gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen, da sie offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat und auch die sonstigen Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 ZPO vorliegen.

Das Amtsgericht hat die erhobene Klage – im Ergebniszutreffend abgewiesen. Dagegen vermag die Berufung nichts zu erinnern.

Die Verfassungsgemäßheit und Anwendbarkeit von Art. 1 § 3 Abs. 1 MietenWoG Bln können dahinstehen, da die Klägerin hinsichtlich des vorgerichtlichen Erhöhungsverlangens aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Urteils bereits die Klagefrist des § 558b Abs. 2 Satz 2 BGB nicht gewahrt hat. Die in der Klageschrift nachgeschobene weitere Erhöhungserklärung rechtfertigt keine der Klägerin günstigere Beurteilung. Das Nachbesserungsrecht des § 558b Abs. 3 Satz 1 BGB umfasst lediglich formelle Fehler eines vorgerichtlichen Erhöhungsverlangens, nicht jedoch die Versäumung der Klagefrist des § 558b Abs. 2 Satz 2 BGB (vgl. Börstinghaus, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 14. Aufl. 2019, § 558b Rz. 160 m.w.N.).

II.

Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 2 Wochen, auch zur Frage, ob die Berufung vor dem Hintergrund des erteilten Hinweises zurückgenommen wird. Auf die damit verbundene Kostenreduzierung gemäß Nr. 1222 KV weist die Kammer vorsorglich hin.[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv