Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Corona-Pandemie – gemeinsamer Aufenthalt von 3 Personen in einem Privat-Pkw

Ganzen Artikel lesen auf: Bussgeldsiegen.de

Corona-VO, gemeinsamer Aufenthalt, Pkw, öffentlicher Raum
AG Salzgitter – Az.: 11a OWi 123 Js 40670/20 – Urt. v. 14.12.2020

In der Bußgeldsache wegen OWi Infektionsschutzgesetz hat das Amtsgericht Salzgitter  in der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2020 für Recht erkannt:

Der Betroffene wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen fallen der Staatskasse zur Last.

Angewendete Vorschriften: §§ 467 StPO i.V.m. § 46 OWiG
Gründe:
Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, dass er gegen § 2 Abs. 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17.04.2020 verstoßen habe, indem er sich am 03.05.2020 um 18:40 in Salzgitter auf der Straße Lustgarten mit mehr als einer weiteren Person. die nicht zu den Angehörigen seines eigenen Hausstandes gehörte, in einem PKW aufgehalten habe und hierbei somit nicht den geforderten Mindestabstand von 1.5 m wahren konnte.

Von diesem Vorwurf war der Betroffene aus rechtlichen Gründen frei zu sprechen. denn der vorgeworfene Sachverhalt stellt bereits keinen Verstoß gegen § 2 Abs. 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 2 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17.04.2020 dar.

Der gemeinsame Aufenthalt von 3 Personen in einem Privat-Pkw stellt nämlich keinen Aufenthalt im öffentlichen Raum dar.

Als öffentlicher Raum (auch öffentlicher Bereich) wird jene räumliche Konstellation bezeichnet, die aus einer öffentlichen Verkehrs- oder Grünfläche und den angrenzenden privaten oder öffentlichen Gebäuden gebildet wird. Das Zusammenwirken dieser Elemente bestimmt den Charakter und die Qualität des öffentlichen Raumes. Voraussetzung ist, dass die Fläche einer Gemeinde oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gehört und der Öffentlichkeit frei zugänglich ist, von der Gemeinde bewirtschaftet und unterhalten wird. Im Allgemeinen fallen öffentliche Verkehrsflächen für Fußgänger. Fahrrad- und Kraftfahrzeugverkehr. aber auch Parkanlagen und Platzanlagen darunter. (Definition von: https://de.wikipedia.org/wikiPADC3%96ffentlicher_Raum).

(Symbolfoto: Von Syda Productions/Shutterstock.com)

Ein Priv[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv