Als Opfer einer Straftat können Nebenkläger aktiv am Strafverfahren teilnehmen
Jedes Strafverfahren, welches in Deutschland aufgrund einer Straftat abgehalten werden muss, besteht im Endeffekt aus den immer gleichen Parteien. Auf der einen Seite sitzt der Anklagevertreter, auf der anderen Seite sitzt wiederum der Angeklagte und als Vorsitz für das Verfahren fungiert das Gericht. Eben jenes Gericht spricht dann am Ende des Verfahrens auf der Grundlage der Anklage ein entsprechendes Urteil über den Angeklagten aus. Im Strafverfahren gibt es jedoch auch die Möglichkeit, als Nebenkläger aufzutreten.
Durch die Nebenklage erhält das Opfer bzw. die geschädigte Person die Möglichkeit, sich dem Prozess gegen die angeklagte Person anzuschließen. Ebenso wie die Privatklage stellt die Nebenklage eine Ausnahme zu der in Deutschland vorherrschenden Offizialmaxime dar, nach welcher das Strafverfolgungsmonopol ausschließlich bei dem Staat liegt. Dementsprechend ist die Nebenklage als solche auch nicht in jedem Strafverfahren möglich, sondern vielmehr nur bei sehr bestimmten Straftaten.
Der Nebenkläger erhebt in dem Strafverfahren keine eigenständige Klage gegen die angeklagte Person, der Nebenkläger schließt sich durch die Nebenklage lediglich der bereits bestehenden öffentlichen Anklage, welche von der Staatsanwaltschaft erhoben wird, an.
Als Nebenkläger hat eine geschädigte Person im Zuge des Verfahrens bestimmte Sonderrechte. Diese Sonderrechte beziehen sich in der gängigen Praxis auf die Hauptverhandlung und beschreiben
das Recht auf die ständige Anwesenheit bei dem Prozess
das Recht auf die Befragung von Zeugen
das Recht auf die Befragung des Angeklagten
Die Nebenklage darf dabei nicht mit dem sogenannten Adhäsionsverfahren verwechselt werden. Anders als bei dem Adhäsionsverfahren geht es bei der Nebenklage ausdrücklich nicht darum, dass zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, welche durch die Straftat heraus zugunsten des Opfers entstanden sind, geltend gemacht werden. Vielmehr liegt der Sinn und Zweck der Nebenklage darin, die rechtliche Position des Opfers zu stärken.
Symbolfoto: Von r.c[…]