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Gasversorgungsunterbrechung – Voraussetzungen eines Anspruchs auf Betreten einer Wohnung

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AG Meldorf – Az.: 81 C 1215/11 – Urteil vom 27.10.2011

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand
Die Kläger begehrt Zutritt zur Wohnung des Beklagten zwecks Unterbrechung der Gasversorgung.

Die Klägerin ist ein Gasversorgungsunternehmen und für die Grundversorgung mit Gas in Wesseln zuständig. Netzbetreiber ist die […].

Die Parteien schlossen einen Vertrag über die Versorgung des Beklagten mit Gas im Rahmen der Grundversorgung. Unter dem 23.03.2011 übersandte die Klägerin dem Beklagten eine Jahresverbrauchsabrechnung über 1.652,14 Euro. Mit Schreiben vom 02.05.2011 mahnte die Klägerin die Zahlung des Betrags an. Unter dem 16.05.2011 drohte die Klägerin dem Beklagten die Unterbrechung der Gasversorgung an. Unter dem 06.06.2011 kündigte die Klägerin die Unterbrechung der Gasversorgung am 16.06.2011 an. Am 16.06.2011 ermöglichte der Beklagte die Unterbrechung jedoch nicht.

Die Klägerin beantragt, den Beklagten zu verurteilen, dem Beauftragten des zuständigen Netzbetreibers, die […], den Zutritt zu dem Gaszähler Nr. 4024391 in der Verbrauchsstelle Holstenstraße 4, 25746 Wesseln zu gewähren und die Unterbrechung der Gasversorgung durch den Beauftragten der […] zu dulden.

Symbolfoto: Von Dan Race/Shutterstock.com

Der Beklagte hat sich auf die Klage nicht eingelassen.

Mit Beschluss vom 15.09.2011 ist eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung auf die bis zum 05.10.2011 eingereichten Schriftsätze angeordnet worden.
Entscheidungsgründe
Die zulässige Klage ist nicht begründet.

1. Die Klägerin kann vom Beklagten nicht verlangen, dass dieser einem Beauftragten des zuständigen Netzbetreibers, der […], Zutritt zu dem Gaszähler Nr. 4024391 in der Verbrauchsstelle H.-Straße 4, 25746 Wesseln gewährt. Als Anspruchsgrundlage in Betracht kommen einzig die §§ 21 S. 1, 24 Ab[…]


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