Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristlose Bauvertragskündigung bei unzumutbarer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses

Ganzen Artikel lesen auf: Baurechtsiegen.de

OLG Hamm klärt auf: Fristlose Kündigung im Baurecht – Bauverzögerungen, Mängel und Gutachter
Im vorliegenden Fall des OLG Hamm, Az.: I-24 U 56/10, wurde entschieden, dass eine fristlose Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund gerechtfertigt sein kann, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Auftraggeber unzumutbar wird. Zentral war dabei die Feststellung, dass Mängel am Bau, Verzögerungen in der Ausführung sowie eine endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung durch den Bauunternehmer eine solche Unzumutbarkeit begründen können. Das Gericht gewährte dem Auftraggeber dabei teilweise Schadensersatz für die Mängelbeseitigung sowie die Erstattung von zusätzlichen Kosten wie Gutachterkosten und Mietkosten aufgrund der verzögerten Fertigstellung.

[toc]

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-24 U 56/10 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Eine fristlose Kündigung des Bauvertrags kann gerechtfertigt sein, wenn eine unzumutbare Fortsetzung des Vertragsverhältnisses vorliegt.
Mängel am Bau, Verzögerungen und die Verweigerung der Mängelbeseitigung können die Unzumutbarkeit begründen.
Der Auftraggeber kann unter Umständen Schadensersatz für die Mängelbeseitigung und Erstattung für weitere Kosten wie Gutachter- und Mietkosten erhalten.


Mängel und Verzögerungen beim Bauvorhaben
Beim Hausbau ist man auf die fachgerechte und zügige Ausführung der Arbeiten durch den beauftragten Unternehmer angewiesen. Mängel am Bauwerk oder erhebliche Verzögerungen in der Bauausführung können für den Bauherrn jedoch eine große Belastung darstellen. Insbesondere wenn sich die Situation trotz Aufforderungen nicht bessert, stellt sich die Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten.

Eine fristlose Kündigung des Bauvertrags kann in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt sein. Der Bauherr kann dann Ansprüche auf Schadensersatz für bereits eingetretene Mehrkosten sowie die Mängelbeseitigung durch Dritte geltend machen. Die Rechtsprechung gibt Aufschluss darüber, wann die weitere Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Auftraggeber unzumutbar wird.
➜ Der Fall im Detail



Fristlose Kündigung im Baurecht – Ein Urteil des OLG Hamm beleuchtet d[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv