OLG Hamm klärt auf: Fristlose Kündigung im Baurecht – Bauverzögerungen, Mängel und Gutachter
Im vorliegenden Fall des OLG Hamm, Az.: I-24 U 56/10, wurde entschieden, dass eine fristlose Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund gerechtfertigt sein kann, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Auftraggeber unzumutbar wird. Zentral war dabei die Feststellung, dass Mängel am Bau, Verzögerungen in der Ausführung sowie eine endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung durch den Bauunternehmer eine solche Unzumutbarkeit begründen können. Das Gericht gewährte dem Auftraggeber dabei teilweise Schadensersatz für die Mängelbeseitigung sowie die Erstattung von zusätzlichen Kosten wie Gutachterkosten und Mietkosten aufgrund der verzögerten Fertigstellung.
[toc]
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: I-24 U 56/10 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Eine fristlose Kündigung des Bauvertrags kann gerechtfertigt sein, wenn eine unzumutbare Fortsetzung des Vertragsverhältnisses vorliegt.
Mängel am Bau, Verzögerungen und die Verweigerung der Mängelbeseitigung können die Unzumutbarkeit begründen.
Der Auftraggeber kann unter Umständen Schadensersatz für die Mängelbeseitigung und Erstattung für weitere Kosten wie Gutachter- und Mietkosten erhalten.
Mängel und Verzögerungen beim Bauvorhaben
Beim Hausbau ist man auf die fachgerechte und zügige Ausführung der Arbeiten durch den beauftragten Unternehmer angewiesen. Mängel am Bauwerk oder erhebliche Verzögerungen in der Bauausführung können für den Bauherrn jedoch eine große Belastung darstellen. Insbesondere wenn sich die Situation trotz Aufforderungen nicht bessert, stellt sich die Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten.
Eine fristlose Kündigung des Bauvertrags kann in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen gerechtfertigt sein. Der Bauherr kann dann Ansprüche auf Schadensersatz für bereits eingetretene Mehrkosten sowie die Mängelbeseitigung durch Dritte geltend machen. Die Rechtsprechung gibt Aufschluss darüber, wann die weitere Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Auftraggeber unzumutbar wird.
➜ Der Fall im Detail
Fristlose Kündigung im Baurecht – Ein Urteil des OLG Hamm beleuchtet d[…]