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Fristlose Tat- und Verdachtskündigung – Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit

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Landesarbeitsgericht München – Az.: 6 Sa 631/11 – Urteil vom 07.02.2012

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 26.05.2011 – 30 Ca 1695/10 wird zurückgewiesen.

II. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

a) € 3.582,77 brutto abzüglich € 1.328,70 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1. Juni 2011 zu zahlen.

b) € 3.582,77 brutto abzüglich € 1.328,70 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1. Juli 2011 zu zahlen.

c) € 3.582,77 brutto abzüglich € 1.328,70 netto zzgl. Zinsen  in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1. Aug. 2011 zu zahlen.

d) € 3.582,77 brutto abzüglich € 1.328,70 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1. Sept. 2011 zu zahlen.

e) € 3.582,77 brutto abzüglich € 1.328,70 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1. Okt. 2011.

f) € 3.582,77 brutto abzüglich € 1.328,70 netto zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1. Nov. 2011 zu zahlen.

III. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin vertragsgerecht als „Commercial 4“ weiterzubeschäftigen.

IV. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

V. Die Revision wird zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten auch in der Berufungsinstanz über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Tat- sowie einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Verdachtskündigung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses durch die Beklagte, einen Auflösungsantrag der Beklagten, Annahmeverzugslohnansprüche der Klägerin sowie um die Verpflichtung zu deren Weiterbeschäftigung.

Die am 23. Feb. 1964 geborene Klägerin war seit 16. Okt. 2006 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin im Geschäftsbereich  F. (vgl. Anstellungsvertrag vom 21. Sept. 2006 [Bl. 15 ff. d. A.]) beschäftigt. Ihre Aufgaben umfassen ausweislich des ihr am 23. Okt. 2008 erteilten Zwischenzeugnisses betriebswirtschaftliche Tätigkeiten (Rechnungsprüfung und Vorbereitung zur Freigabe, Monitoring von Reisekosten und Reports in SAP, Monitoring von Arbeitsstunden, Unterstützung bei der Sicherstellung von Qualitätsstandards, Übersetzung der Compuware Interface-Kontakte in die englische Sprache, Monitoring und Freigabe von Arbeitsstunden in ChangePoint und in SAP), allgemeine Sekretariatsaufgaben (Reiseplanung, -buchung und –abrechnung, Büromaterial- und […]


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