Abfindung berechnen, Berechnungsgrundlage und rechtliche Rahmenbedingungen
Wer sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befindet und aus diesem Arbeitsverhältnis heraus betriebsbedingt ohne eigene Verfehlung entlassen werden soll, der hat einen Anspruch auf eine Abfindung. Hierbei gilt die Faustformel, dass die Abfindung besser ausfallen wird, wenn dem Arbeitgeber es schwerfällt, die Trennung mit dem Arbeitnehmer zu vollziehen. Viele Arbeitnehmer wissen jedoch überhaupt nicht genug über die Berechnungsgrundlage der Abfindung oder über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die mit der Abfindung einhergehen.
Grundsätzlich gibt es überhaupt keinen Anspruch auf eine Abfindungszahlung.
Die Höhe der Abfindung ist abhängig unterschiedlichen Faktoren. Durch Verhandlungsgeschick kann die Höhe der Abfindung durchaus beeinflusst werden. In der gängigen Praxis kann auch eine rechtlich unwirksame Kündigung eine höhere Abfindungszahlung nach sich ziehen. Für gewöhnlich beeinflussen die Einkommenshöhe sowie die Betriebszugehörigkeit die Abfindungshöhe.
Höhe der Abfindung berechnen – Wie viel steht mir nach der Kündigung zu und bekomme ich überhaupt eine Abfuindung? Symbolfoto: Von lovelyday12/Shutterstock.com
Kleine Tipps vorab
Ein Arbeitnehmer kann auch die Faustformel: „Bruttomonatsgehalt in halber oder ganzer Form je Jahr der Betriebszugehörigkeit“ anwenden und selbst in die Verhandlungsrunden mit dem Arbeitgeber treten. Durch unseren erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht lassen sich die Erfolgschancen jedoch merklich steigern. Im Zusammenhang mit der Abfindungszahlung müssen jedoch auch die Steuerpflichten sowie die Sperrzeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld berücksichtigt werden.
Unterschieden werden muss dabei zwischen der sogenannten individuellen Abfindungszahlung und der Regelabfindung. Die individuelle Abfindungszahlung wird zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ausverhandelt während hingegen die Regelabfindungszahlung im Fall einer Entlassung aus dem Arbeitsvertrag heraus an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Die Regelabfindung berechnet sich auf der Basis des Bruttomonatsgehalts und den Jahren der Betriebszugehörigkeit.
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