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Rechtsanwälte Kotz GbR

Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung für einen Dienstwagen

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ArbG Hamburg – Az.:5 Ca 8/12 – Urteil vom 05.07.2012

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 2.585,79 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung für einen Dienstwagen.

Der Kläger war aufgrund Arbeitsvertrages seit dem 01. Februar 1985 als Ingenieur für die Beklagte tätig.

Am 08. Dezember 2003 führten die Parteien ein sogenanntes AZT-Gespräch, wobei die wesentlichen Gesprächsinhalte in dem „Merkzettel AZT-Gespräch“ (Anlage B1, Bl. 64 d.A.) festgehalten wurden. In diesem ist unter Ziffer 11 aufgeführt: „Leasing/Dienstfahrzeug (Zahlung der Arbeitgeberpauschale nur in der Aktivphase)“.

Am 23. März 2005 schlossen die Parteien einen Altersteilzeitvertrag (Anlage K3, Bl. 21-26 d. A.). Die Parteien vereinbarten, dass das Arbeitsverhältnis ab dem 01. September 2007 als Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell bis zum 31. August 2013 fortgeführt wird. Die aktive Phase endete zum 31. August 2010. Ferner heißt es im Altersteilzeitvertrag

„§10 Verschwiegenheitspflicht, Rückgabe von Arbeitsmitteln

(1) …

(2) Geschäftsunterlagen jeder Art gehören der E. und sind dieser zum Zeitpunkt des Beginns der Freistellungsphase auszuhändigen. Ferner hat der Mitarbeiter zu diesem Zeitpunkt sämtliche in seinem Besitz befindliche Arbeitsmittel an die E. herauszugeben. Sollte die E. dem Mitarbeiter ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt haben, so hat der Mitarbeiter dies spätestens zum Zeitpunkt seines Ausscheidens zurückzugeben. Zu diesem Zeitpunkt endet auch der zugrundeliegende Dienstwagenvertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.“

Unter dem 7. Oktober 2008 vereinbarten die Parteien einen als Anlage K4 (Bl. 27 – 37 d. A.) eingereichten Dienstwagenvertrag für die Überlassung des Fahrzeuges VW Tiguan 2,0 TDI (Bruttolistenpreis: 42.400,-€) auch zur privaten Nutzung. In dieser Dienstwagenvereinbarung ist unter anderem folgendes vereinbart:

Symbolfoto: Von megaflopp/Shutterstock.com

§1 Überlassung

(1) Die Gesellschaft überlässt dem Mitarbeiter für die Dauer von 36 Monaten e[…]


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