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Rechtsanwälte Kotz GbR

Fernhalten von Wildschweinen durch Errichtung eines Maschendrahtzaunes durch Vermieter

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AG Köpenick – Az.: 15 C 25/12 – Urteil vom 04.07.2012

1. Die Beklagte wird verurteilt, die Mietergärten der Kläger auf dem Grundstück     Berlin durch Errichtung eines stabilen Zaunes gegen das Eindringen von Wildschweinen aus dem umliegenden Wald zu sichern.

2. Die Kläger haben die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. sowie 1/3 der Gerichtskosten zu tragen. Im übrigen hat die Beklagte zu 2. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.500,00 € vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Kläger sind Mieter von Wohnungen in den Häusern        Berlin. Zu den Häusern gehört ein Gesamtgrundstück von 2.500 m², das bis zum Jahr 2009 durch einen stabilen hölzernen Jägerzaun eingefriedet war. Im Jahr 2009 wurde der Zaun an verschiedenen Stellen durch die Beklagte abgerissen und durch einen Maschendrahtzaun ersetzt. Mit Schreiben des Berliner Mietervereins vom 17. Mai 2011 an die Beklagte rügten die Kläger und andere Mieter des Grundstückes, dass am 27. April 2011 bereits zum fünften Mal Wildschweine den Maschendrahtzaun überwunden und die Gartenflächen und Beete der Anwohner verwüstet haben. Da die Wildschweine bereits zum siebenten Mal die Gärten heimgesucht hätten, wurde der Beklagten eine Frist zur Mängelbeseitigung bis zum 30. Mai 2011 gesetzt.

Die Kläger beantragen, wie erkannt.

Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen.

Sie ist der Ansicht, die Kläger müssten konkret vortragen, an welcher Stelle der Zaun beschädigt sein soll und zu reparieren ist.
Entscheidungsgründe
Die Klage ist begründet.

Die Kläger haben gegen die Beklagte einen Anspruch aus § 535 Abs.1 Satz 2 BGB auf Errichtung eines stabilen Zaunes, der geeignet ist, Wildschweine von dem Grundstück fernzuhalten.

Symbolfoto: Von SpinLum Advertising /Shutterstock.com

Gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um dem Mieter während der gesamten Vertragszeit den ve[…]


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