Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrssicherungspflicht – Aufstellen eines Warnschilds bei einer Schlaglochtiefe ab 20 cm

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Oberlandesgericht Naumburg – Az.: 10 U 13/12 – Urteil vom 05.10.2012

Die Berufung der Beklagten gegen das am 19.03.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Halle, Az.: 3 O 1772/11, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das am 19.03.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Halle ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung aus beiden Urteilen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens beträgt 3.558,83 €.
Gründe
I.

Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird auf den Tatbestand des am 19.03.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Halle Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).

Ergänzend wird ausgeführt: Als Anlagen zum Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 08.03.2012 reichte der Klägervertreter Abzüge von drei mit dem iPhone des Klägers ca. eine Stunde nach dem Unfall gefertigte Fotos von der Unfallstelle ein (Bl. 67 ff. d. A.). Ein Bild zeigt die nächtliche Straße mit zwei Schlaglöchern, wobei in dem vorderen Schlagloch ein am ersten Teilstück abgeknickter Zollstock steckt. Das im Schlagloch stehende Teilstück des Zollstocks ist zu ca. zu 1/3 sichtbar und verschwindet im Übrigen in dem Dunkel des Schlaglochs.

Das Landgericht hat der Klage vollumfänglich stattgegeben mit folgender Begründung:

Die zuständigen Mitarbeiter der Beklagten als Straßenbaulastträgerin hätten die ihnen als Amtspflichten zugunsten des Klägers als Verkehrsteilnehmers obliegenden Verkehrssicherungspflichten verletzt, indem sie die spätere Unfallstelle trotz des ihnen bekannten Schlaglochs ungesichert und ohne angemessene Warnung weiterhin für den Verkehr freigegeben ließen.

Symbolfoto: Von Freedomz/Shutterstock.com

Das Landgericht war aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme durch Vernehmung der Ehefrau des Klägers, G. R., die zur Zeit des Unfalls Beifahrerin im verunfallten[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv